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Florian Toncar
Der 4. März 2009 könnte einmal als besonderes Datum für die Durchsetzung der Menschenrechte angesehen werden. Erstmals wurde ein Haftbefehl gegen einen amtierenden Staatschef erlassen. Die Entscheidung des in Den Haag ansässigen Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) ist ein Paukenschlag. Der Vorwurf gegen den sudanesischen Präsidenten Omar al-Baschir bezieht sich auf Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Der IStGH macht deutlich, dass auch amtierende Staatsoberhäupter nicht über dem Gesetz stehen. Auch sie können für schwerste Menschenrechtsverbrechen persönlich strafrechtlich zur Rechenschaft gezogen werden.
Baschir muss sich nun vor Gericht für seine in der Konfliktregion Darfur betriebene Gewaltpolitik verantworten. Sollte er sich nicht freiwillig stellen, liegt es an anderen Kräften in Khartum, Baschir an das Gericht auszuliefern. Ferner muss Baschir bei jeder Auslandsreise mit seiner Festnahme rechnen.
Ich hoffe sehr, dass sich die Entscheidung des IStGH positiv auf die internationalen Friedensbemühungen für Darfur auswirkt. Es wäre fatal, falls die sudanesische Regierung den Haftbefehl als Vorwand nähme, um das Wirken der internationalen Hilfsorganisationen zu torpedieren. Deren Arbeit ist bereits jetzt sehr mühsam und gefährlich. Davon konnte ich mir bei einer Reise nach Darfur im Jahr 2006 persönlich ein Bild machen.
Als Jurist verfolge ich die Arbeit des IStGH besonders aufmerksam. Anders als die Sondertribunale zu Ex-Jugoslawien und Ruanda ist der IStGH keine Einrichtung der Vereinten Nationen (VN). Er kooperiert jedoch mit den VN. Der Gerichtshof macht Einzelpersonen den Prozess, denen Völkermord, Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder ethnische Säuberungen vorgeworfen werden. Er darf nur aktiv werden, wenn die Justiz des jeweiligen Landes einen Fall nicht verfolgen kann oder will.
Seit seiner Gründung im Mai 2002 hat der IStGH bereits zwölf Haftbefehle erlassen. Vier Verdächtige sitzen in Untersuchungshaft, während ein Prozess gegen den ehemaligen kongolesischen Rebellenführer Thomas Lubanga im Januar 2009 begonnen hat. Auch wenn noch nicht absehbar ist, wann sich Baschir vor Gericht verantworten wird, sind die bisherigen Verfahren abschreckende Warnungen an skrupellose Heerführer in anderen Ländern. Sie wirken schon jetzt mäßigend auf Konflikte. Angesichts der kurzen Arbeitszeit des Gerichtshofs ist dies bereits ein beachtlicher Erfolg.
Ihr
Florian Toncar
Kategorien: Florian Toncar · Internationale Politik · Menschenrechte
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Florian Toncar
Nach dem Völkermord in Ruanda 1994 hatte sich die Welt geschworen: „Nie wieder!“. Nie wieder sollte die internationale Gemeinschaft hilflos zusehen, wie in einem Staat Menschen gefoltert und ermordet werden. Am Mittwoch (11.02.2009) hat sich der Menschenrechts-Ausschuss des Deutschen Bundestages in einer Experten-Anhörung mit dem Thema befasst. Es ging um die spannende Frage, ob die internationale Staatengemeinschaft eingreifen muss, wenn Staaten nicht willens oder in der Lage sind, ihre Bevölkerung vor schlimmsten Menschenrechtsverletzungen wie Völkermord oder Kriegsverbrechen zu schützen. Bereits seit Anfang des Jahrzehnts wird daher auf Ebene der Vereinten Nationen (VN) über die Schutzverantwortung der Staatengemeinschaft – oder wie sie in der Fachsprache heißt „Responsibility to Protect“ (kurz „R2P“) – heftig debattiert. Aktuell spielt das R2P-Konzept eine wichtige Rolle hinsichtlich der Lage in Darfur. Dort geht die Regierung des Sudan gegen die eigene Bevölkerung gewaltsam vor.
Aus meiner Sicht ist R2P ein sehr interessantes Konzept. Ausgangspunkt ist die Verantwortung jedes Staates zum Schutz der eigenen Bevölkerung. Falls ein Staat dies nicht leisten kann oder will, kann die internationale Gemeinschaft dem Staat friedliche, insbesondere präventive Hilfe anbieten. Denkbar sind beispielsweise Beobachtungsmechanismen. Bringen diese keinen Erfolg, können die VN diplomatische, humanitäre oder andere friedliche Mittel ergreifen, um die Bevölkerung zu schützen. Erst im äußersten Notfall kann der VN-Sicherheitsrat den Einsatz militärischer Mittel beschließen.
Die letzte Feststellung ist aus meiner Perspektive ganz wichtig: Bei R2P stehen militärische Interventionen an letzter Stelle, nicht am Anfang. R2P ist kein Vorwand, um sich in die legitimen inneren Angelegenheiten anderer Staaten militärisch einzumischen. Vielmehr geht es darum, Zivilisten vor schlimmsten Menschenrechtsverletzungen zu schützen. Dabei stehen friedliche Mittel im Vordergrund.
Momentan besteht international noch Unklarheit über R2P, was die Kritik vieler Länder befeuert. Ich würde mir daher eine Versachlichung der Diskussion wünschen. Noch steht das Konzept am Anfang. Es wird sicher noch Jahre dauern, bis es zu einem rechtlich bindenden Bestandteil des Völkerrechts heranreift. Daher war es für mich interessant, schon jetzt von den Experten einen Ausblick auf die politischen, diplomatischen und völkerrechtlichen Entwicklungsmöglichkeiten zu erhalten.
Vielleicht wird R2P es eines Tages auch ermöglichen, auf Regierungen wie die in Birma einzuwirken, die nach dem Wirbelsturm Nargis im Mai 2008 der eigenen Bevölkerung die dringend benötigte humanitäre Hilfe verweigerte. Im Interesse der Opfer skrupelloser Regierungen müssen wir die Diskussion um die Ausgestaltung der Schutzverantwortung der Staatengemeinschaft dringend führen.
Ihr
Florian Toncar
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Eine der Erfahrungen, die mich bei meiner Arbeit als Abgeordneter am meisten bewegt haben, war ein Treffen mit Flüchtlingen in der sudanesischen Krisenregion Darfur, wohin ich 2006 mit dem Menschenrechtsausschuss reiste. Diese Menschen mussten vor Milizen oder der Regierung fliehen und hatten alles verloren. Sie mussten mit ansehen, wie Haus und Hof in Flammen aufgingen und sie alle Früchte ihrer Arbeit verloren. Mittellos waren sie auf die Hilfe von außen angewiesen. Die Zerstörung ihres Eigentums durch Konfliktparteien ist für die Betroffenen eine schwere Menschenrechtsverletzung. Denn die Eigentumsfreiheit ist ein eigenständiges Freiheitsrecht. Im Verhältnis von Bürger zu Staat ist die Eigentumsgarantie ein Abwehrrecht.
Die FDP-Bundestagsfraktion hat am 14.10.2008 einen Antrag zum weltweiten Schutz der Eigentumsfreiheit beschlossen. Die Deutlichkeit, mit der wir uns zum Schutz des privaten Eigentums bekennen, hebt uns Liberale von anderen Parteien ab. Ich freue mich sehr über dieses klare Signal.
Wo Eigentumsrechte nicht gewährleistet werden, sind Menschen Willkür und Abhängigkeit ausgesetzt.
In Staaten mit rasanter wirtschaftlicher Entwicklung, aber schwacher Justiz, wie beispielsweise China, ermöglicht Korruption unter Beamten und Richtern, dass Landbesitzer ohne Entschädigung verdrängt werden, um Gebäude oder Großplantagen zu errichten. Wir erinnern uns alle an die Berichte über Zwangsumsiedlungen in Peking, um Platz für die olympischen Wettkampfstätten zu schaffen. Viele Betroffene warten noch heute auf eine Entschädigung.
Daher muss sich Deutschland für den Schutz der Eigentumsfreiheit in der Welt engagieren. Zu den umfangreichen Forderungen der FDP zählt, dass die Bundesregierung bei anderen Staaten für den Schutz der Eigentumsfreiheit eintritt. Staaten, deren Rechtssystem zu schwach ist, muss Deutschland Unterstützung beim Aufbau entsprechender Strukturen anbieten. Beim Thema Eigentumsfreiheit muss die Bundesregierung endlich entschlossen handeln.
Florian Toncar
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