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Warum ein Untersuchungsausschuss zur Hypo Real Estate alternativlos ist

27. März 2009 · 6 Kommentare

Volker Wissing

Volker Wissing

Ein Untersuchungsausschuss ist eines der schärfsten Kontrollinstrumente über die das Parlament verfügt. Die Einsetzung ist immer auch ein Zeichen dafür, dass man mit anderen Mitteln nicht weiter gekommen ist. Die FDP hat der Bundesregierung zahlreiche Möglichkeiten gegeben, ihre Vorgehensweise bei der Hypo Real Estate darzulegen. Sie wurden nicht genutzt. Es wurde vertuscht und verschleiert, statt auf- oder auch nur zu erklären.

Würde es sich um einen normalen Fall handeln, könnte man das auch noch verstehen, hier geht es aber um nahezu 100 Mrd. Euro. Der Bundesminister der Finanzen erwartet einen Vertrauensvorschuss von den Bürgerinnen und Bürgern, den er bisher durch nichts gerechtfertigt hat.

So hat er zu Beginn der Hypo Real Estate-Krise eine geordnete Abwicklung des Unternehmens angekündigt, dann wollte er es retten, schließlich prophezeite er ihm gar eine rosige Zukunft und nun soll gar eine Fusion mit der Eurohypo erfolgen. Alle diese Wandlungen wurden nicht nur nicht erklärt, sondern gingen einher mit immer neuen, immer höheren Bürgschaften. Bei der Hypo Real Estate knarrt es im Gebälk, der Finanzminister zückt das Scheckbuch bzw. das der Bürgerinnen und Bürger. Kann eine Opposition dabei tatenlos zusehen? Nichts tun wäre nicht nur schlechte politische Kontrolle, es wäre unverantwortlich.

Der Bundesfinanzminister hat in der Krise systematisch Vertrauen verspielt. So hat er vor dem Finanzausschuss, vor den Fraktionen des Deutschen Bundestages und sogar in der Öffentlichkeit immer wieder erklärt, dass die deutsche Finanzaufsicht die Hypo Real Estate nicht geprüft habe. Er behauptete sogar, dass eine solche rechtlich unmöglich und absolut undenkbar sei. Kurze Zeit später erklärte der Präsident der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht vor Mitgliedern des Finanz- und Haushaltsauschusses, dass man die Hypo Real Estate sehr wohl geprüft und die Probleme stets im Blick gehabt habe. Später schreibt das Bundesministerium der Finanzen, dass man zwar die Berichte der Finanzaufsicht erhalten habe, diese seien aber in dem zuständigen Fachreferat verblieben und nie bis zur politischen Hausleitung gelangt. Der zuständige Abteilungsleiter sei damals leider im Urlaub gewesen und danach habe man ihm die Berichte auch nicht vorgelegt.

Die Unlust eines Abteilungsleiters auf Berichte der Finanzaufsicht zu lesen mag ja menschlich verständlich sein, in der Sache ist sie verantwortungslos. Durch die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage müssen wir nun erfahren, dass das Bundesministerium der Finanzen bereits seit Beginn 2008 über die bedrohliche Situation bei der Hypo Real Estate informiert war. Den Aussagen des Bundesministeriums der Finanzen zufolge hat es bis zum 22. September 2008 gedauert, bis die politische Hausleitung informiert war.

Nur zur Erinnerung, erst mit der Pleite der US-Bank Lehman Brothers war eine Refinanzierung der Hypo Real Estate unmöglich. Das heißt das SPD-geführte Finanzministerium hat 9 Monate verschenkt, in denen eine Refinanzierung des Unternehmens vielleicht nicht einfach, aber machbar gewesen wäre. Wann war politisches Versagen jemals offensichtlicher? Und wem dieses nicht ausreicht, einen Untersuchungsausschuss zu rechtfertigen, den sollte die gigantische Bürgschaftssumme in Höhe von mehr als 80 Mrd. Euro überzeugen.

Das Bundesministerium der Finanzen erschwert in enger Abstimmung mit der SPD die Aufklärung. Schon bei der Beantwortung der Kleinen Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion hat das BMF gemauert. Statt der üblichen zwei Wochenfrist, forderte man zusätzliche vier Wochen. Und auch bei dem geplanten Untersuchungsausschuss blockiert die SPD wo sie kann.

Es ist bezeichnend für das politische Verantwortungsbewusstsein der SPD, dass sie selbst in Anbetracht der Milliardenrisiken für die Bürgerinnen und Bürger nach wie vor auf Vertuschen setzt, statt sich konstruktiv an der Aufklärung zu beteiligen. Vielleicht hat das BMF ja tatsächlich nichts zu verbergen und richtig gehandelt. Bei der SPD und beim Bundesministerium der Finanzen scheint man jedenfalls nicht daran zu glauben, und versucht zu bremsen, wo es nur geht. Aber der Untersuchungsausschuss wird kommen, und er wird schonungslos das aufdecken, was SPD und BMF versuchen noch schnell zu verbergen.
Es bleibt spannend.

Ihr Volker Wissing

Kategorien: Finanzkrise · Volker Wissing · Wirtschaft und Finanzen
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Verkehrte Welt

18. März 2009 · 2 Kommentare

Ernst BurgbacherAm 10. März hat der ECOFIN-Rat in Brüssel einem reduzierten Mehrwertsteuersatz für bestimmte Dienstleistungen zugestimmt. Dieser Beschluss ist mit der Stimme des deutschen Bundesfinanzministers getroffen worden. Es ist nicht nachzuvollziehen, dass die Bundesregierung der Senkung der Mehrwertsteuersätze für bestimmte Branchen auf europäischer Ebene zustimmt, gleichzeitig aber den heimischen Hoteliers und Gastronomen reduzierte Mehrwertsteuersätze zur Beseitigung bestehender Wettbewerbsnachteile in Deutschland nach wie vor verweigert.

Die FDP-Bundestagsfraktion hat daher in dieser Woche eine Aktuelle Stunde zur Umsetzung des Beschlusses der EU in Deutschland für einen ermäßigten Mehrwertsteuersatz auf Dienstleistungen im Deutschen Bundestag beantragt. Zudem hat sie einen Antrag mit dem Titel „Ermäßigte Mehrwertsteuersätze für Hotellerie und Gastronomie in Deutschland einführen“ beschlossen.

Während Bundesfinanzminister Steinbrück bei seinem Nein bleibt, hat die CSU zwar einen öffentlichkeitswirksamen Vorstoß unternommen, den reduzierten Mehrwertsteuersatz für Hoteliers und Gastronomen zu fordern. Die groß angekündigte bayerische Bundesratsinitiative ist aber bereits im Entstehungsstadium am Widerstand der CDU gescheitert. Die Ausflüchte des Bundeswirtschaftsministers und des Tourismusbeauftragten der Bundesregierung, die ermäßigten Mehrwertsteuersätze erst nach der Bundestagswahl einführen zu wollen, zeigen die Hilf- und Machtlosigkeit der CSU.

Dabei eröffnet sich mit dem Beschluss vom 10. März für Deutschland die Möglichkeit, durch die Einführung reduzierter Mehrwertsteuersätze für Hotellerie und Gastronomie bestehende Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten dieser überwiegend mittelständisch geprägten Branche im europäischen Wettbewerb zu beseitigen. Von der europarechtlich zulässigen Möglichkeit zur Einführung eines reduzierten Mehrwertsteuersatzes für die Hotellerie hat die Bundesregierung jahrelang keinen Gebrauch gemacht, obwohl bereits heute 22 der 27 EU-Mitgliedstaaten den ermäßigten Mehrwertsteuersatz in der Hotellerie und 11 EU-Mitgliedstaaten einen ermäßigten Mehrwertsteuersatz für die Gastronomie anwenden. Damit ist für die Hotellerie in der Europäischen Union die Ausnahme längst zur Regel geworden.

Besonders offensichtlich sind die bestehenden Wettbewerbsverzerrungen in unmittelbarer Nachbarschaft zu Ländern wie Frankreich mit 5,5% für die Hotellerie, den Niederlanden und Österreich, die für ihre Hotellerie und Gastronomie von Steuersätzen in Höhe von nur 6% sowie 10 % Gebrauch machen. Diese Wettbewerbsnachteile für die heimische Tourismuswirtschaft wirken sich allerdings nicht nur in Grenzregionen, sondern in ganz Deutschland negativ aus.

Mit der Einführung ermäßigter Umsatzsteuersätze für die Hotellerie und Gastronomie in Deutschland kann die mittelständisch geprägte Tourismusindustrie gestärkt, wettbewerbsfähiger und international besser positioniert werden. Dies ist besonders in der aktuellen Wirtschaftskrise von besonderer Bedeutung, da die Tourismusbranche in Deutschland einen wichtigen Wirtschaftsfaktor darstellt, der eine Vielzahl qualifizierter Arbeitsplätze sichert.

Ihr Ernst Burgbacher

Kategorien: Ernst Burgbacher · Mehrwertsteuer · Wirtschaft und Finanzen
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