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Rainer Stinner
Die Wehrpflicht ist eine einschneidende Beschränkung der Freiheitsrechte. Diese Beschränkung kann der der Staat nur fordern, wenn es für die Sicherheitsinteressen des Staates notwendig ist. Das ist heute nicht mehr der Fall und deshalb muss die Wehrpflicht ausgesetzt werden.
So weit so eindeutig. Nun jedoch werden von den Befürwortern der Wehrpflicht Ersatzargumente angeführt, die die Wehrpflicht weiter rechtfertigen sollen. Auch diese Argumente sind aber nicht stichhaltig:
1. Behauptung: Ohne Wehrpflicht hat die Bundeswehr Nachwuchsprobleme
Sicher macht die Wehrpflicht die Nachwuchswerbung für die Bundeswehr einfacher. Ein Argument für die Wehrpflicht wäre das aber nur, wenn ohne die Wehrpflicht die Verteidigungsfähigkeit nicht mehr gegeben wäre. Und das ist nicht der Fall. Die Bundeswehr wird zweifellos ohne Wehrpflicht attraktiver werden müssen, um im Wettbewerb der Arbeitgeber bestehen zu können. Das kann aber allein kein Grund für die Wehrpflicht sein.
2. Behauptung: Ohne Wehrpflicht bricht der Zivildienst zusammen
Der Ersatzdienst ist eingeführt worden als Alternative zur Wehrpflicht. Es ist hochgradig paradox, wenn nun der Ersatz die Begründung liefern muss, dass der ursprüngliche Dienst, die Wehrpflicht beibehalten werden soll. Außerdem gibt es jetzt schon mehrere Modelle der Reorganisation sozialer Aufgaben, die nicht teurer wären als der Zivildienst und außerdem noch reguläre Arbeitsplätze schaffen würden.
3. Behauptung: Wehrpflicht sorgt für die Einbindung der Bundeswehr in die Gesellschaft
Das Argument ist in beide Richtungen falsch: Wenn nur noch wenige Prozent eines Jahrgangs zur Wehrpflicht herangezogen werden, dann kann die Wehrpflicht doch gar nicht breit in die Gesellschaft wirken. Umgekehrt machen Wehrpflichtige nur noch einen kleinen Bruchteil der Soldaten in der Bundeswehr aus. Auch hier ist keine große Wirkung zu erwarten. Letztlich ist dieses Argument auch eine Beleidigung für alle Zeit- und Berufssoldaten. Es gibt nicht den geringsten Hinweis darauf, dass sich in der Bundeswehr ein „Staat im Staate“ entwickelt. Die Soldaten sind fest in der Gesellschaft verankert, in Familien, in Vereinen, in sozialen Organisationen.
4.Behauptung: Wehrpflichtige werden in der Bundeswehr gebraucht
Die Wehrpflicht dauert 9 Monate, davon sind 6 Monate Ausbildung. Ganze drei Monate stehen die Wehrpflichtigen also für Aufgaben zur Verfügung. Rechnet man dagegen, wie viel Personal Wehrpflichtige durch Ausbildung und Verwaltung bei der Bundeswehr binden, dann ergibt sich für die Bundeswehr keinerlei Vorteil.
5. Behauptung: Es gibt immer noch Wehrgerechtigkeit
Nur noch 18% einen männlichen Jahrgangs werden zur Bundeswehr eingezogen. Durch eine ganze Reihe von Ausnahmeregelungen und durch Verschärfung der Musterungskriterien, kann die Zahl der tauglichen Wehrpflichtigen nach Belieben manipuliert werden. Nur dadurch lässt sich die Fiktion der Wehrgerechtigkeit aufrechterhalten. In Wahrheit gibt es sie nicht mehr.
Selbst die Ersatzargumente für die Wehrpflicht sind also nicht stichhaltig. Deshalb muss die Wehrpflicht ausgesetzt werden und wir werden uns dafür nachdrücklich einsetzen.
Ihr
Rainer Stinner
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Stinner bloggt
Kategorien: Rainer Stinner · Wehrpflicht
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Frankreich integriert sich wieder in die militärischen Strukturen der NATO, aus denen es 1966 ausgetreten ist. Dazu wird der Anstoß auf dem NATO-Gipfel am 3./4.4. in Straßburg und Kehl/Baden-Baden gegeben. Ich finde das gut. Es ermöglicht noch besser, mit Frankreich gemeinsam an der Zukunft der NATO zu bauen.
Dieser Schritt hat einige praktische Folgen. Nach bisherigen Informationen bekommen die Franzosen einen 4-Sterne- und einen 3-Sterne-General in den NATO-Stäben. Gewichtiger ist, was dahinter steht. Um einen “Stern” in der NATO-Struktur zu bekommen, muss das betroffene Land ca. 50 andere Offiziere mit geringerem Dienstgrad in den Stäben, etc. stellen. Diese Offiziere sollten erfahren sein, sich in der NATO auskennen und Englisch sprechen. Frankreich wird zunächst Schwierigkeiten haben, diese Stellen zu besetzen, denn die wachsen nicht auf den Bäumen, sondern müssen über Jahre herangezogen und ausgebildet werden. Diese Tatsache wird auch weitere französische personelle Ambitionen zunächst einmal bremsen.
Mit einem voll in der NATO integrierten Frankreich kann dann vielleicht auch die Beziehung zwischen NATO und EU auf eine halbwegs vernünftige Basis gestellt werden. Man sollte meinen, dass zwei Organisationen vernünftig miteinander umgehen können, wenn der Großteil der jeweiligen Mitglieder beiden Organisationen angehört. Das ist bei EU und NATO aber nicht der Fall, im Gegenteil: von Insidern wird das Verhältnis zwischen beiden als „eingefrorener Konflikt“ bezeichnet. Dafür gab es im Wesentlichen zwei Gründe: Im Rahmen der NATO verhindert die Türkei eine engere Zusammenarbeit, weil sie damit indirekt das EU-Mitglied Zypern anerkennen müsste. Und auf EU-Seite hat Frankreich oft blockiert, weil es amerikanischen Einfluss in und auf Europa minimieren wollte.
Für Deutschland wäre es natürlich ein Riesen-Fortschritt, wenn die beiden wichtigsten Organisationen, denen es angehört, endlich konstruktiv zusammenarbeiten könnten. Die Rückkehr Frankreichs in die volle NATO-Kooperation ist dafür hoffentlich ein erster Schritt.
Ihr Rainer Stinner
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Dr. Rainer Stinner
Stellen Sie sich mal folgende Situation vor: Eine Fregatte der Deutschen Marine wird zum Anti-Terror-Kampf ans Horn von Afrika geschickt. Plötzlich wird sie von einem anderen Boot mit einer Panzerfaust bedroht, das verdächtig nach Piraterie aussieht. Was tun die Deutschen? Antwort: Sie tun nichts und fahren davon! So geschehen im April dieses Jahres. Begründung: Piraten seien keine Terroristen und deshalb dürfe die Marine in diesem Fall nicht eingreifen. Diese völlig absurde Situation ist für mich immer noch total unbegreiflich.
Dem Kommandanten der Fregatte ist überhaupt kein Vorwurf zu machen. Er hat – wie es seine Aufgabe ist – dem Befehl des Verteidigungsministeriums gemäß gehandelt. Die Bekämpfung von Piraterie ist jahrhundertealtes Seegewohnheitsrecht und ist auch in völkerrechtlich verbindlichen Dokumenten kodifiziert. Als Exportweltmeister haben wir Deutsche ein originäres Interesse an sicheren Seewegen.
Deshalb ist es völlig unfassbar, dass sich die Bundesregierung und der Verteidigungsminister hinter vorgeschobenen rechtlichen Argumenten verstecken, um hier nicht aktiv werden zu müssen. Ich behaupte: Keine einzige Argumentationslinie, die zu dem Ergebnis kommt, für die Bundeswehr sei Pirateriebekämpfung verboten, hält einer näheren Betrachtung stand.
Viele Völkerrechtler sehen eine klare Legitimierung über das von Deutschland ratifizierte Seerechtsübereinkommen in Verbindung mit dem Grundgesetzartikel 25 („Die allgemeinen Regeln des Völkerrechts sind Bestandteil des Bundesrechts“). Das Seerechtsübereinkommen erlaubt den Unterzeichnerstaaten, also auch Deutschland, aktiv gegen Piraterie vorzugehen.
Ich habe die Bundesregierung gefragt, ob das Recht eines Kriegsschiffs, gegen ein Piratenschiff vorzugehen, eine solche allgemeine Regel sei. Die Bundesregierung hat mir diese Frage ausdrücklich bejaht. Trotzdem weigert sie sich, die Konsequenzen daraus zu ziehen und die Anweisung zum Handeln zu geben.
Weiter wird argumentiert, Pirateriebekämpfung sei Polizeiaufgabe und damit für die Bundeswehr verboten. Auch hier hat mir die Bundesregierung ausdrücklich bestätigt, dass die Bundeswehr sehr wohl im Ausland, etwa im Kosovo, Polizeiaufgaben übernimmt. Dafür werden die Soldaten ausdrücklich ausgebildet und ausgerüstet. Auch hier ist die Argumentation also mehr als löchrig.
Letztes Argument, das vor allem von der Union wie ein Mantra vor sich hergetragen wird: Man brauche eine Grundgesetzänderung für die Rechtssicherheit der Soldaten. Ich kann aber beim besten Willen nicht erkennen, warum Marineangehörige mehr Rechtssicherheit brauchen als Heeressoldaten.
Die Bundesregierung verbreitet die abwegige Ansicht, deutsche Schiffe seien nur zur Nothilfe berechtigt. Und jetzt wird es völlig absurd: nach Aussagen der Bundesregierung ist die Nothilfe beendet, wenn der akute Akt der Piraterie vorüber ist und die Piraten mit dem gekaperten Schiff und der Mannschaft als Geiseln abdampfen. Nach Ansicht der Bundesregierung ist eine entführte Besatzung, die von Piraten mit Waffengewalt bedroht wird, keinesfalls automatisch in Lebensgefahr! Denn, man höre und staune, das hängt unter anderem von der Glaubwürdigkeit der Bedrohung und der Zielsetzung der Geiselnehmer ab. Ich persönlich meine, wer ein Schiff kapert, hat seine Glaubwürdigkeit da schon hinreichend unter Beweis gestellt.
Das alles zeigt: in der Bundesregierung werden krampfhaft auch noch so widersinnige Argumente gesucht, um nur ja nicht handeln zu müssen. Das Ergebnis ist für Deutschland beschämend und für die Wahrung deutscher Interessen kontraproduktiv. Wir von der FDP setzen uns dafür ein, das sofort richtig zu stellen. Dafür bedarf es keiner Gesetzesänderung, sondern nur eines entsprechenden Befehls des Verteidigungsministers. Dafür müssen wir auf keine EU-Mission warten.
Ihr Rainer Stinner
(Mehr zu Außen- und Sicherheitspolitik gibt´s regelmäßig auch unter www.stinner-bloggt.de )
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