Blog der FDP – Bundestagsfraktion

Mit den Tags ‘Menschenrechte’ versehene Einträge

„Demokratieverständnis lässt sich nicht allein durch Sachwissen verinnerlichen“

5. November 2009 · 1 Kommentar

Portrait Christian Ahrendt

Christian Ahrendt

Für mich hat die Wende eine sehr persönliche Bedeutung. Durch die Grenzöffnung fand ich mein neues Zuhause in meiner Wahlheimat Schwerin. Besonders stolz bin ich auf die Entwicklung im Tourismus in „meinem“ Bundesland. Die abwechslungsreiche Landschaft, das Meer und die Seen machen es zum beliebtesten Urlaubsziel aller Deutschen. Ohne den Mut der Menschen in der DDR wäre all dies nicht denkbar gewesen. Kurz vor Mitternacht vom 09. auf den 10. November 1989 öffneten sich durch den friedlichen Druck der Bürgerinnen und Bürger die ersten Schlagbäume an der deutsch-deutschen Grenze. Die damaligen Forderungen nach Wahrung der Menschenrechte, Reisefreiheit und Demokratie sind seitdem erfüllt worden.
Für die heute Anfang 20-Jährigen ist diese Zeit weit weg, sie haben die friedliche Revolution nicht bewusst miterlebt. Hier sind Familie, Freunde und Bekannte gefragt, die von diesem bedeutenden Teil der deutschen Geschichte zu erzählen haben. Auch in die Lehrpläne der Schulen muss das Thema DDR, und damit auch insbesondere der Mauerfall, verstärkt Eingang finden. Dabei darf nicht nur die bloße Faktenvermittlung im Vordergrund stehen, Ziel des Unterrichts muss es sein, die Schüler politisch zu bilden und demokratische Spielregeln zu vermitteln. Demokratieverständnis lässt sich nicht allein durch Sachwissen verinnerlichen.
Die Dominoaktion zum „Fest der Freiheit“ in Berlin ist ein solcher Schritt in die richtige Richtung. Hier haben 15.000 Schülerinnen und Schüler aus Deutschland und der Welt mit Unterstützung prominenter Persönlichkeiten 1000 überdimensionale Dominosteine gestaltet, die am 09. November 2009 rund um das Brandenburger Tor fallen werden. Das Projekt ermöglicht den Jugendlichen, die Geschichte, die sie selbst nicht erlebt haben, für sich und andere erlebbar zu machen. Ein symbolischer Mauerfall, der nicht nur die jungen Menschen zum Nachdenken über die innerdeutsche Geschichte anregen soll.
Ihr Christian Ahrendt

Kategorien: 93 Liberale
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Politischer Paukenschlag in Den Haag

6. März 2009 · 1 Kommentar

Florian Toncar

Florian Toncar

Der 4. März 2009 könnte einmal als besonderes Datum für die Durchsetzung der Menschenrechte angesehen werden. Erstmals wurde ein Haftbefehl gegen einen amtierenden Staatschef erlassen. Die Entscheidung des in Den Haag ansässigen Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) ist ein Paukenschlag. Der Vorwurf gegen den sudanesischen Präsidenten Omar al-Baschir bezieht sich auf Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Der IStGH macht deutlich, dass auch amtierende Staatsoberhäupter nicht über dem Gesetz stehen. Auch sie können für schwerste Menschenrechtsverbrechen persönlich strafrechtlich zur Rechenschaft gezogen werden.

Baschir muss sich nun vor Gericht für seine in der Konfliktregion Darfur betriebene Gewaltpolitik verantworten. Sollte er sich nicht freiwillig stellen, liegt es an anderen Kräften in Khartum, Baschir an das Gericht auszuliefern. Ferner muss Baschir bei jeder Auslandsreise mit seiner Festnahme rechnen.

Ich hoffe sehr, dass sich die Entscheidung des IStGH positiv auf die internationalen Friedensbemühungen für Darfur auswirkt. Es wäre fatal, falls die sudanesische Regierung den Haftbefehl als Vorwand nähme, um das Wirken der internationalen Hilfsorganisationen zu torpedieren. Deren Arbeit ist bereits jetzt sehr mühsam und gefährlich. Davon konnte ich mir bei einer Reise nach Darfur im Jahr 2006 persönlich ein Bild machen.

Als Jurist verfolge ich die Arbeit des IStGH besonders aufmerksam. Anders als die Sondertribunale zu Ex-Jugoslawien und Ruanda ist der IStGH keine Einrichtung der Vereinten Nationen (VN). Er kooperiert jedoch mit den VN. Der Gerichtshof macht Einzelpersonen den Prozess, denen Völkermord, Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder ethnische Säuberungen vorgeworfen werden. Er darf nur aktiv werden, wenn die Justiz des jeweiligen Landes einen Fall nicht verfolgen kann oder will.

Seit seiner Gründung im Mai 2002 hat der IStGH bereits zwölf Haftbefehle erlassen. Vier Verdächtige sitzen in Untersuchungshaft, während ein Prozess gegen den ehemaligen kongolesischen Rebellenführer Thomas Lubanga im Januar 2009 begonnen hat. Auch wenn noch nicht absehbar ist, wann sich Baschir vor Gericht verantworten wird, sind die bisherigen Verfahren abschreckende Warnungen an skrupellose Heerführer in anderen Ländern. Sie wirken schon jetzt mäßigend auf Konflikte. Angesichts der kurzen Arbeitszeit des Gerichtshofs ist dies bereits ein beachtlicher Erfolg.

Ihr
Florian Toncar

Kategorien: Florian Toncar · Internationale Politik · Menschenrechte
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R2P: Völker vor skrupellosen Regierungen schützen

13. Februar 2009 · 1 Kommentar

Florian Toncar

Florian Toncar

Nach dem Völkermord in Ruanda 1994 hatte sich die Welt geschworen: „Nie wieder!“. Nie wieder sollte die internationale Gemeinschaft hilflos zusehen, wie in einem Staat Menschen gefoltert und ermordet werden. Am Mittwoch (11.02.2009) hat sich der Menschenrechts-Ausschuss des Deutschen Bundestages in einer Experten-Anhörung mit dem Thema befasst. Es ging um die spannende Frage, ob die internationale Staatengemeinschaft eingreifen muss, wenn Staaten nicht willens oder in der Lage sind, ihre Bevölkerung vor schlimmsten Menschenrechtsverletzungen wie Völkermord oder Kriegsverbrechen zu schützen. Bereits seit Anfang des Jahrzehnts wird daher auf Ebene der Vereinten Nationen (VN) über die Schutzverantwortung der Staatengemeinschaft – oder wie sie in der Fachsprache heißt „Responsibility to Protect“ (kurz „R2P“) – heftig debattiert. Aktuell spielt das R2P-Konzept eine wichtige Rolle hinsichtlich der Lage in Darfur. Dort geht die Regierung des Sudan gegen die eigene Bevölkerung gewaltsam vor.

Aus meiner Sicht ist R2P ein sehr interessantes Konzept. Ausgangspunkt ist die Verantwortung jedes Staates zum Schutz der eigenen Bevölkerung. Falls ein Staat dies nicht leisten kann oder will, kann die internationale Gemeinschaft dem Staat friedliche, insbesondere präventive Hilfe anbieten. Denkbar sind beispielsweise Beobachtungsmechanismen. Bringen diese keinen Erfolg, können die VN diplomatische, humanitäre oder andere friedliche Mittel ergreifen, um die Bevölkerung zu schützen. Erst im äußersten Notfall kann der VN-Sicherheitsrat den Einsatz militärischer Mittel beschließen.

Die letzte Feststellung ist aus meiner Perspektive ganz wichtig: Bei R2P stehen militärische Interventionen an letzter Stelle, nicht am Anfang. R2P ist kein Vorwand, um sich in die legitimen inneren Angelegenheiten anderer Staaten militärisch einzumischen. Vielmehr geht es darum, Zivilisten vor schlimmsten Menschenrechtsverletzungen zu schützen. Dabei stehen friedliche Mittel im Vordergrund.

Momentan besteht international noch Unklarheit über R2P, was die Kritik vieler Länder befeuert. Ich würde mir daher eine Versachlichung der Diskussion wünschen. Noch steht das Konzept am Anfang. Es wird sicher noch Jahre dauern, bis es zu einem rechtlich bindenden Bestandteil des Völkerrechts heranreift. Daher war es für mich interessant, schon jetzt von den Experten einen Ausblick auf die politischen, diplomatischen und völkerrechtlichen Entwicklungsmöglichkeiten zu erhalten.

Vielleicht wird R2P es eines Tages auch ermöglichen, auf Regierungen wie die in Birma einzuwirken, die nach dem Wirbelsturm Nargis im Mai 2008 der eigenen Bevölkerung die dringend benötigte humanitäre Hilfe verweigerte. Im Interesse der Opfer skrupelloser Regierungen müssen wir die Diskussion um die Ausgestaltung der Schutzverantwortung der Staatengemeinschaft dringend führen.

Ihr
Florian Toncar

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Wandel für die amerikanische Menschenrechtspolitik

22. Januar 2009 · 1 Kommentar

Florian ToncarÜber den Amtsantritt von Barack Obama als neuem US-Präsidenten freue ich mich sehr. Auch wenn für Obama zunächst die Krise der US-Wirtschaft im Vordergrund steht, hat er bereits früh einen Neuanfang in der Menschenrechtspolitik angekündigt. Jetzt ist die Zeit gekommen, diese Ankündigung in die Tat umzusetzen. Es ist positiv, dass Obama offenbar keine Zeit verlieren will. Daher hat er als eine seiner ersten Amtshandlungen alle Prozesse vor Militärgerichten im US-Gefangenenlager Guantánamo für 120 Tage ausgesetzt.

Dabei darf es nicht bleiben. Als nächster Schritt muss das Lager bald geschlossen werden. Die Insassen müssen entweder einem ordentlichen Gerichtsverfahren zugeführt oder freigelassen werden. Was die Aufnahme von freigelassenen Guantánamo-Häftlingen betrifft, die nicht in ihre Heimat zurückkehren können, stehen vor allem die USA selbst in der Pflicht. Ausnahmsweise sollte aber Europa im Rahmen einer Kontingentlösung eine Aufnahme von Personen signalisieren.

In der Antrittsrede Obamas hat mir vor allem die Passage besonders gefallen, in der er allen eine Absage erteilt, die glauben, zur Wahrung der Sicherheit die Ideale von Freiheit und Rechtsstaatlichkeit opfern zu dürfen. Obama hat erkannt, dass auch im Kampf gegen den Terror rechtsstaatliche Standards gewahrt werden müssen. Daher wünsche ich mir bald ein klare Anweisung Obamas an die amerikanischen Geheimdienste, die Waterboarding und andere Folter verbietet. Diese offizielle Klarstellung ist überfällig. Ich bin hoffnungsvoll, dass dieser Schritt nicht lange auf sich warten lassen wird.

Bei allem Optimismus über den Wechsel im Weißen Haus fürchte ich jedoch, dass es bei der Abschaffung der Todesstrafe in den USA kaum Fortschritte geben wird. Nicht nur liegt diese Entscheidung im Verantwortungsbereich der einzelnen Bundesstaaten. Obama selbst hat seine Unterstützung für die Todesstrafe mehrfach deutlich gemacht.

Auch nach dem Machtwechsel in Washington wird es Differenzen geben. Doch scheint mit Obama ein aufgeschlossener Mann die Führung übernommen zu haben, der die Perspektiven anderer Länder anhören und bedenken wird, bevor er zu Entscheidungen gelangt. Dies ist nach acht Jahren Bush die wohl wichtigste Verbesserung. Die amerikanische Menschenrechtspolitik steht vor einem Wandel.

Florian Toncar
Florian Toncar ist menschenrechtspolitischer Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion

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China brüskiert Europa

11. Dezember 2008 · 1 Kommentar

Harald Leibrecht

Harald Leibrecht

Die Reaktionen von Seiten der chinesischen Regierung auf das Treffen zwischen dem französischen Staatspräsidenten Nicolas Sarkozy und dem Oberhaupt der Tibeter, dem Dalai Lama, sind wie so oft völlig unangemessen, überzogen und gießen unnötig Öl ins Feuer der schwierigen chinesisch-tibetischen Beziehungen. Als religiöses und geistiges Oberhaupt genießt der Dalai Lama nicht nur in der asiatischen Welt hohes Ansehen, sondern gerade auch bei uns in Europa. So liegt es nur nahe, dass ein europäisches Staatsoberhaupt, zumal auch noch derzeitiger EU-Ratspräsident, diese wichtige Persönlichkeit empfängt.
Deutschland und Europa halten seit vielen Jahren an der sogenannten Ein-China-Politik fest. Umso mehr ist es wichtig, dass wir neben der Pflege der deutsch-chinesischen Beziehungen auch mit chinesischen Minderheiten in Verbindung stehen und auf deren berechtigte Anliegen aufmerksam machen. Dass China nun wegen dieses Treffens den EU – China Gipfel abgesagt hat, ist nicht nur peinlich, sondern für die Europäer durchaus eine Brüskierung. Einmal mehr schießen die Chinesen mit Kanonen auf Spatzen. Der Umgang der Volksrepublik mit dieser heiklen diplomatischen Frage zeugt von mangelnder Souveränität.
Solch dünnhäutige, ja fast beleidigte Reaktion der Chinesen ist wenig hilfreich und macht sich wahrlich nicht gut auf dem internationalen Parkett. Man stellt sich die Frage, ob China es sich in Zeiten der internationalen Wirtschaftskrise leisten kann, wichtige Partner, wie es die Europäische Union ist, so vor den Kopf zu stoßen. China hat in Fragen der Menschenrechte, des Rechtsstaats und der Meinungs- bzw. Religionsfreiheit nicht den besten Ruf. Einmal mehr hat das Reich der Mitte die Chance verpasst, hier Besserung zu zeigen.

Ihr Harald Leibrecht

Kategorien: Harald Leibrecht · Internationale Politik
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Geschützt: Menschenrechte: Es gibt viel zu tun

10. Dezember 2008 · Geben Sie Ihr Passwort ein, um Kommentare lesen zu können.

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Kategorien: Burkhardt Müller-Sönksen · Internationale Politik
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60 Jahre Allgemeine Erklärung der Menschenrechte: Ein Anlass zur Freude

8. Dezember 2008 · 5 Kommentare

Als Menschenrechtspolitiker spielt der diesjährige 10. Dezember für mich eine besonders wichtige Rolle, denn er markiert den 60. Jahrestag der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte. Es muss ein bewegender Moment gewesen sein, als am 10. Dezember 1948 die Vertreter der Generalversammlung der Vereinten Nationen die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte beschlossen. Sie ist ein wichtiger Meilenstein der zivilisatorischen Entwicklung. Dank ihr und den UN-Menschenrechtspakten kann sich heute jeder Mensch auf fundamentale, unveräußerliche Rechte berufen. Die Menschenrechte gelten universell. Überall.

Florian Toncar

Florian Toncar

Wir Liberale freuen uns darüber ganz besonders, denn wie die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte stellt auch der Liberalismus die Freiheit des Individuums in den Mittelpunkt. Daher haben sich Liberale von Anbeginn für die Menschenrechte eingesetzt. Sie sind der Kern des Liberalismus.

Das Bekenntnis der Staatengemeinschaft zur Universalität und Unteilbarkeit der Menschenrechte hat viele Fortschritte der letzten sechs Jahrzehnte erst ermöglicht. Dazu zählen die Dekolonisierung, das Ende des Sozialismus und die Verbreitung von Demokratie in vielen Teilen der Welt. Schon allein deshalb ist dieses 60. Jubiläum Anlass zu großer Freude.

Doch wo Licht, da auch Schatten: die Gewalt im Osten des Kongo oder die Unterdrückung von Menschen durch autoritäre Regimes wie Kuba oder Nordkorea führen uns vor Augen, dass mancherorts bei der Verwirklichung der Menschenrechte noch ein weiter Weg vor uns liegt. Aus meiner Perspektive lautet die menschenrechtliche Schlüsselfrage unserer Zeit, wie der Westen autoritären, jedoch wirtschaftlich erfolgreichen Staaten begegnen sollte. Russland und China sind nur zwei Beispiele. Insbesondere unsere Abhängigkeit von Rohstoffimporten aus Staaten wie Iran, Saudi Arabien oder Turkmenistan engt unseren politischen Handlungsspielraum stark ein. Hier muss Deutschland gemeinsam mit den europäischen Partnern neue Antworten finden. In den USA hat der neu gewählte Präsident Barack Obama bereits angekündigt, auch vor diesem Hintergrund die Ölimporte aus dem Mittleren Osten deutlich zu reduzieren.

Nur wenn sich der Westen in der Menschenrechtspolitik neue Optionen schafft, wird es möglich sein, für alle das Versprechen der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte einzulösen, die mit den Worten beginnt: „Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren.“

Ihr Florian Toncar

Kategorien: Florian Toncar · Internationale Politik · Menschenrechte
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Eigentumsfreiheit ist ein Menschenrecht

6. November 2008 · 2 Kommentare

Florian Toncar in DarfurEine der Erfahrungen, die mich bei meiner Arbeit als Abgeordneter am meisten bewegt haben, war ein Treffen mit Flüchtlingen in der sudanesischen Krisenregion Darfur, wohin ich 2006 mit dem Menschenrechtsausschuss reiste. Diese Menschen mussten vor Milizen oder der Regierung fliehen und hatten alles verloren. Sie mussten mit ansehen, wie Haus und Hof in Flammen aufgingen und sie alle Früchte ihrer Arbeit verloren. Mittellos waren sie auf die Hilfe von außen angewiesen. Die Zerstörung ihres Eigentums durch Konfliktparteien ist für die Betroffenen eine schwere Menschenrechtsverletzung. Denn die Eigentumsfreiheit ist ein eigenständiges Freiheitsrecht. Im Verhältnis von Bürger zu Staat ist die Eigentumsgarantie ein Abwehrrecht.
Die FDP-Bundestagsfraktion hat am 14.10.2008 einen Antrag zum weltweiten Schutz der Eigentumsfreiheit beschlossen. Die Deutlichkeit, mit der wir uns zum Schutz des privaten Eigentums bekennen, hebt uns Liberale von anderen Parteien ab. Ich freue mich sehr über dieses klare Signal.
Wo Eigentumsrechte nicht gewährleistet werden, sind Menschen Willkür und Abhängigkeit ausgesetzt.
In Staaten mit rasanter wirtschaftlicher Entwicklung, aber schwacher Justiz, wie beispielsweise China, ermöglicht Korruption unter Beamten und Richtern, dass Landbesitzer ohne Entschädigung verdrängt werden, um Gebäude oder Großplantagen zu errichten. Wir erinnern uns alle an die Berichte über Zwangsumsiedlungen in Peking, um Platz für die olympischen Wettkampfstätten zu schaffen. Viele Betroffene warten noch heute auf eine Entschädigung.
Daher muss sich Deutschland für den Schutz der Eigentumsfreiheit in der Welt engagieren. Zu den umfangreichen Forderungen der FDP zählt, dass die Bundesregierung bei anderen Staaten für den Schutz der Eigentumsfreiheit eintritt. Staaten, deren Rechtssystem zu schwach ist, muss Deutschland Unterstützung beim Aufbau entsprechender Strukturen anbieten. Beim Thema Eigentumsfreiheit muss die Bundesregierung endlich entschlossen handeln.

Florian Toncar

Kategorien: Florian Toncar · Internationale Politik
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