Blog der FDP – Bundestagsfraktion

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Ist Facebook ein Terrorcamp?

3. März 2009 · 19 Kommentare

Gisela Piltz

Gisela Piltz

Und sind Blogger eigentlich Terroristen?

Diesen Eindruck kann man nämlich gewinnen, wenn man die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion zum „Gemeinsamen Internetzentrum“, kurz GIZ, liest. Da heißt es z.B. „Die hohe Bedeutung sogenannter Social Communities im Internet für die Verbreitung von islamistischer Propaganda und für die Kommunikation islamistischer und terroristischer Netzwerke ergibt sich daraus, dass diese Plattformen für jedermann zugänglich sind und insbesondere von jungen Menschen intensiv genutzt werden.“ Sind also Facebook, StudiVZ, mySpace, YouTube, Flickr und Co. virtuelle Terrorcamps? Weiter schreibt die Bundesregierung: “Die Bedeutung von Weblogs für die Verbreitung von islamistischer Propaganda ist hoch. Für jedermann zugängliche Weblogs können ohne großen Aufwand relativ anonym erstellt werden und bieten eine ideale Plattform für die Verbreitung von islamistischer Propaganda.“ Ist WordPress also ein Tummelplatz von Al Quaida? Ist jeder Blogger potentieller Islamist?
Die Bundesregierung macht sich nicht einmal die Mühe, ihre Platitüden zu begründen. Weil das Internet offen ist und sich dort viele junge Menschen vernetzen, ist das schon ein Indiz für Terrorismus. Weil jeder recht einfach einen Blog erstellen und seine Gedanken ins Netz stellen kann, legt das den Verdacht nahe, dass Blogs die „ideal“ für Terroristen sind, um ihr schmutziges Handwerk zu betreiben. Auf der Internetseite des GIZ heißt es dazu: „Zur explosionsartigen Vermehrung islamistischer Propaganda im Internet trägt insbesondere das Phänomen der Weblogs bei. Es handelt sich dabei nämlich um Internetpräsenzen, die von jedermann kostenfrei, anonym und ohne besonderes technisches Wissen eingerichtet werden können, was auch von Islamisten umfänglich genutzt wird.“ Einen echten Beweis führt die Bundesregierung nicht an. Keine Statistik über die angeblich zahlreichen Terroristenvideos bei YouTube, keine Zahlen zu den terroristischen Propagandagruppen bei mySpace und Facebook, keine Belege zu den wie Pilzen aus dem Boden sprießenden Terror-Blogs.

Die Bundesregierung zeigt in der Antwort vor allem eines: dass sie den Menschen zutiefst misstraut und insbesondere das Internet mit Argwohn beobachtet. Ein solcher Raum der freien Meinungsäußerung ist der Bundesregierung suspekt, nein mehr noch, es ist ihr Anlass und Begründung zugleich, die Menschen unter Generalverdacht zu stellen. Der Bundesinnenminister sagt das dann so: „Die globale Informationsgesellschaft ist eben auch die Basis des Verbrechens“.

So wird dann auch klar, warum die Bundesregierung nicht versteht, wenn das Bundesverfassungsgericht dazu ganz anders ausführt, nämlich, dass „die Nutzung der Informationstechnik […] für die Persönlichkeit und die Entfaltung des Einzelnen eine früher nicht absehbare Bedeutung erlangt [hat].“ und „insbesondere das Internet […] dem Nutzer […] zahlreiche neuartige Kommunikationsdienste zur Verfügung [stellt], mit deren Hilfe er aktiv soziale Verbindungen aufbauen und pflegen kann.“ Persönlichkeitsentfaltung nach Lesart der Bundesregierung ist aber immer gleich mit Argwohn zu betrachten und soziale Verbindungen können nach dieser Auffassung eigentlich vor allem auf die Errichtung von Terrorzellen gerichtet sein.

Dabei missachtet die Bundesregierung die verfassungsrechtlichen Vorgaben, die das Bundesverfassungsgericht ihr mit auf den Weg gegeben hat. Denn im Urteil der Karlsruher Richter zu den heimlichen Online-Durchsuchungen steht ganz klar, dass für die Überwachung des offenen Internets jedenfalls dann eine gesetzliche Ermächtigungsgrundlage erforderlich ist, „wenn Informationen, die durch Sichtung allgemein zugänglicher Inhalte gewonnen wurden, gezielt zusammengetragen, gespeichert und gegebenenfalls unter Hinzuziehung weiterer Daten ausgewertet werden“ . Die Bundesregierung hat aber offensichtlich mal wieder das Urteil nicht zu Ende gelesen. Sie hat nur gelesen, dass der Staat keine gesonderte gesetzliche Grundlage braucht, um im Internet zu surfen und sich dort allgemein zugängliche Informationen ansieht. Wenn das GIZ nur das täte, also ein bisschen rumsurfen und mal hier und mal da was lesen, dann müsste man es umgehend schließen, weil das nun wirklich völlig unsinnig wäre, dafür so einen Aufwand zu betreiben. Also machen die da vermutlich mehr. Und das machen sie ohne Rechtsgrundlage.

Das Mindeste wäre, eine gesetzliche Grundlage zu schaffen, wenn systematisch im Internet nach Daten gesucht, diese zusammengetragen und dann personenbezogen ausgewertet werden. Denn es ist natürlich notwendig, dass die Sicherheitsbehörden auch im Internet ermitteln. Aber das darf nicht unter der Grundannahme geschehen, dass das Internet geradezu ein Tummelplatz von Verbrechern und Terroristen sei. Die neuen Medien gehören schon längst zum Alltag der meisten Menschen. Und die werden nicht automatisch zu Terroristen, weil sei einen Blog betreiben, Videos bei YouTube und Bilder bei Flickr einstellen oder sich bei StudiVZ und Facebook anmelden.

Ihre Gisela Piltz MdB

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DE-Mail: Neues Mammutprojekt ohne konkreten Mehrwert

5. Februar 2009 · 3 Kommentare

Gisela Piltz

Gisela Piltz

Es ist notwendig und richtig, dass die Bundesregierung mit dem Bürgerportalgesetz aktiv wird, um das Ziel E-Government zu befördern. Dabei spielt die Sicherheit und Vertraulichkeit der Kommunikation mit Behörden eine zentrale Rolle. E-Government braucht vor allem das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger wie auch der Unternehmen. Daher ist es auch notwendig und richtig, dass zentraler Aspekt des Vorhabens die Schaffung sicherer Kommunikation mit Behörden ist.

Es ist zu hoffen, dass DE-Mail sich nicht als Bremse bei der Entwicklung von E-Government erweist und zu einer Abkopplung der Sicherheit in der Behördenkommunikation in diesem Bereich vom allgemeinen Markt führt.

Mit DE-Mail schafft sich der Staat im Übrigen ein neues Anwendungsfeld für den E-Personalausweis. Da dieser Voraussetzung zur Nutzung von DE-Mail sein wird, wird die Freiwilligkeit der Funktionen, die nur in Verbindung mit der Speicherung biometrischer Daten vorhanden ist, zur Farce. E-Government nur gegen persönliche Daten – das untergräbt das Vertrauen in diese Anwendungen und ist im Hinblick auf die informationelle Selbstbestimmung sehr fragwürdig. Würde ein privater Anbieter so handeln, läge ein klarer Verstoß gegen das „Kopplungsverbot“ vor, das verbietet, den Zugang zu Diensten im Internet nur gegen Preisgabe persönlicher Daten zu gewähren, die nicht für die Diensterbringung zwingend erforderlich sind.

Es ist zudem nicht nachvollziehbar, warum neben bestehenden auf dem Markt entwickelten Technologien mit DE-Mail ein neues Mammutprojekt aus der Taufe gehoben werden muss. Mit der Größe eines solchen Projekts steigert sich proportional auch die Wahrscheinlichkeit des Scheiterns. Damit wäre aber dem E-Government überhaupt nicht geholfen. Das Prinzip, dass derartige Mammutprojekte weniger bringen, als es einfach und praktisch zu gestalten, hat sich bei der Maut gezeigt, die Gefahr besteht bei DE-Mail ebenso.

Denn der Staat ist auch nicht der bessere Anbieter von neuen Technologien. Der Staat als Anbieter kann nie die Dynamik erreichen, die er als Abnehmer hervorrufen könnte. In anderen Ländern, die Deutschland in Sachen E-Government weit voraus sind, werden gängige sichere Kommunikationstechnologien genutzt, die sich am Markt bewährt haben und auch am Markt beständig fortentwickelt werden. Würden die Behörden den Bürgerinnen und Bürgern anbieten, mit ihnen unter Nutzung von solchen am Markt vorhandenen Technologien zu kommunizieren, die bestimmte Mindeststandards erfüllen, würde sich mit Sicherheit ein Markt eröffnen, der die Weiterentwicklung dieser Technologien beflügeln würde. Da die Bundesregierung über die Initialkosten der Einführung von DE-Mail bei den Behörden noch keine Auskunft geben konnte (vgl. Kleine Anfrage der FDP-Fraktion „Planungen der Bundesregierung zur Einführung von DE-Mail“, BT-Drs. 16/11542), kann nur vermutet werden, dass die Kosten eines marktorientierten Modells niedriger liegen würden. Hierfür spricht schon die allgemeine Lebenserfahrung.

Ihre
Gisela Piltz

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Wo Schäuble drauf steht, ist nicht nur Sicherheit drin

1. Februar 2009 · 1 Kommentar

Gisela Piltz

Gisela Piltz

Man ist ja inzwischen schon einiges gewöhnt, wenn es um Ideen aus dem Hause Schäuble geht. Und wenn es um Sicherheitsgesetze geht allemal. Nun hat das Kabinett einen Gesetzentwurf zu den Aufgaben des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik vorgelegt. Da denkt man ja zunächst nichts schlimmes, Sicherheit von Computern und der IT-Technik ist ja erst einmal prima. Aber da hat man dann die Rechnung ohne den Wirt gemacht: Denn wo Sicherheit draufsteht, ist Schäuble drin.

Und der macht keine halben Sachen. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, kurz BSI, bekommt neue Aufgaben, die weit darüber hinausgehen, die Sicherheit der Informationstechnik des Bundes zu fördern. Er geht auch weit darüber hinaus, allgemein durch Zertifizierung von Verschlüsselungstechnologien oder ähnliches eine sinnvolle Aufgabe zur allgemeinen Verbesserung der Sicherheit in der IT-Welt zu unterstützen. Das BSI wird durch den vorgelegten Gesetzentwurf zum Sheriff in der weltweit vernetzten Computerwelt. Naja, eigentlich nicht ganz, denn ein Sheriff galoppiert ja weithin sichtbar immer mit rauchendem Colt den bösen Jungs entgegen. Von Heimlichkeit hält er doch eher weniger. Ganz anders aber künftig das BSI: Die Behörde soll künftig „Protokolldaten“, die beim Betrieb der Kommunikationstechnik des Bundes anfallen, erheben und automatisiert auswerten. Weiterhin sollen an den „Schnittstellen“ ebendieser Kommunikationstechnik anfallende Daten automatisiert ausgewertet werden können. Im Klartext heißt das: Wer sich die Seite des Bundesverwaltungsamts, des Bundeskriminalamts, eines Bundesministeriums oder anderer Behörden des Bundes im Internet aufruft, dessen Eingaben, Klicks und Verweildauer auf den Seiten kann gespeichert und ausgewertet werden. Und zwar ohne Anonymisierung oder Pseudonymisierung. Klartext eben. Damit kann das BSI die gesamte Kommunikation der Bürgerinnen und Bürger mit Behörden abhören und auswerten – den Besuch von Internetseiten, E-Mails, Internet-Telefonie, Chats.

Damit aber nicht genug. Diese Daten dürfen dann an die Sicherheitsbehörden weitergegeben werden, an die Polizei und Staatsanwaltschaften und ebenso an die Nachrichtendienste. Diese „Unterstützung“ darf immer dann erfolgen, wenn es um „Tätigkeiten“ geht, die „unter Nutzung der Informationstechnik erfolgen“. Also alles, was im Netz vielleicht illegal sein könnte, darf vom BSI aufgespürt und dann weitergegeben werden.

Und weil bei soviel Schnüffelei ja auch mal was Privates dabei sein kann, soll im Gesetz stehen, dass „Erkenntnisse aus dem Kernbereich privater Lebensgestaltung“ im Zweifel entweder gelöscht werden können oder aber – und das ist wirklich einmalig – „unverzüglich dem Bundesministerium des Innern“ vorgelegt werden. Zu Risiken und Nebenwirkungen der Telekommunikation für Ihre Menschenwürde fragen Sie Ihr freundliches BMI! Da steht nichts von einer unabhängigen richterlichen Kontrolle. Da steht nichts davon, dass Eingriffe in den Kernbereich erst einmal überhaupt zu unterbleiben haben – und in den bedauerlichen Fällen, in denen dieser Verfassungsverstoß trotz größter Vorsicht dennoch passiert ist, ein geeignetes Verfahren vom Bundesverfassungsgericht gefordert wird, welches dem Schutz der Grundrechte des Betroffenen Rechnung trägt.

In dem Gesetzentwurf, der als Artikelgesetz gleich mehrere bestehende Gesetze ändert, wird auch noch das Telemediengesetz angesprochen. Die „Diensteanbieter“, sprich Provider, dürfen künftig nicht nur Verbindungsdaten, sondern auch Nutzungsdaten erheben und verwenden. Ich mache das mal ein wenig deutlicher: Die Provider dürfen dann über die Vorratsdatenspeicherung, die sich nur auf das Ob der Telekommunikation bezieht, hinaus auch noch speichern, wo jemand hingesurft ist, was er dort eingegeben hat, z.B. in ein Formular oder in einem Chat, worauf jemand geklickt hat. Diese Daten dürfen zusammengeführt, also verknüpft werden. Das gesamte Surfverhalten kann damit aufgezeichnet werden, ein weiterer Schritt zum gläsernen Menschen wird vollzogen.

Für die tatsächliche Sicherheit im Internet hilft das Gesetz im Übrigen leider gar nicht weiter. Denn wenn das BSI Schadsoftware findet oder Sicherheitslücken aufspürt, braucht es das nicht zu veröffentlichen. Das aber wäre notwendig, damit alle von der Arbeit des Bundesamtes profitieren können – und sich gegen Schädlinge wehren und Lücken schließen können. Information ist nämlich die beste Voraussetzung für effektive Schutzmaßnahmen. Aber da schlagen dann wohl zwei Herzen in des Innenministers Brust: Sicherheit im Internet für den normalen Bürger und die Unternehmen versus den praktischen Effekt, dass nicht veröffentlichte Sicherheitslücken sich ja wunderbar eignen, um den heißgeliebten Bundestrojaner auf andere Rechner zu bringen. Die Entscheidung ist hier ganz klar zugunsten des Lieblingskinds Online-Durchsuchungen gefallen.

Das BSI-Gesetz wird nun seinen parlamentarischen Weg nehmen. Die ersten kritischen Stellungnahmen von der Gesellschaft für Informatik, dem AK Vorratsdatenspeicherung und dem Bundesdatenschutzbeauftragten sind ja schon öffentlich. Ob sie die Abgeordneten der Regierungskoalition im Bundestag mit ihren Argumenten überzeugen können? Die FDP-Bundestagsfraktion wird jedenfalls wieder einmal versuchen, im parlamentarischen Verfahren derartige Überwachungsphantasien zu stoppen.

Ihre Gisela Piltz

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