
Gisela Piltz
Diesen Eindruck kann man nämlich gewinnen, wenn man die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion zum „Gemeinsamen Internetzentrum“, kurz GIZ, liest. Da heißt es z.B. „Die hohe Bedeutung sogenannter Social Communities im Internet für die Verbreitung von islamistischer Propaganda und für die Kommunikation islamistischer und terroristischer Netzwerke ergibt sich daraus, dass diese Plattformen für jedermann zugänglich sind und insbesondere von jungen Menschen intensiv genutzt werden.“ Sind also Facebook, StudiVZ, mySpace, YouTube, Flickr und Co. virtuelle Terrorcamps? Weiter schreibt die Bundesregierung: “Die Bedeutung von Weblogs für die Verbreitung von islamistischer Propaganda ist hoch. Für jedermann zugängliche Weblogs können ohne großen Aufwand relativ anonym erstellt werden und bieten eine ideale Plattform für die Verbreitung von islamistischer Propaganda.“ Ist WordPress also ein Tummelplatz von Al Quaida? Ist jeder Blogger potentieller Islamist?
Die Bundesregierung macht sich nicht einmal die Mühe, ihre Platitüden zu begründen. Weil das Internet offen ist und sich dort viele junge Menschen vernetzen, ist das schon ein Indiz für Terrorismus. Weil jeder recht einfach einen Blog erstellen und seine Gedanken ins Netz stellen kann, legt das den Verdacht nahe, dass Blogs die „ideal“ für Terroristen sind, um ihr schmutziges Handwerk zu betreiben. Auf der Internetseite des GIZ heißt es dazu: „Zur explosionsartigen Vermehrung islamistischer Propaganda im Internet trägt insbesondere das Phänomen der Weblogs bei. Es handelt sich dabei nämlich um Internetpräsenzen, die von jedermann kostenfrei, anonym und ohne besonderes technisches Wissen eingerichtet werden können, was auch von Islamisten umfänglich genutzt wird.“ Einen echten Beweis führt die Bundesregierung nicht an. Keine Statistik über die angeblich zahlreichen Terroristenvideos bei YouTube, keine Zahlen zu den terroristischen Propagandagruppen bei mySpace und Facebook, keine Belege zu den wie Pilzen aus dem Boden sprießenden Terror-Blogs.
Die Bundesregierung zeigt in der Antwort vor allem eines: dass sie den Menschen zutiefst misstraut und insbesondere das Internet mit Argwohn beobachtet. Ein solcher Raum der freien Meinungsäußerung ist der Bundesregierung suspekt, nein mehr noch, es ist ihr Anlass und Begründung zugleich, die Menschen unter Generalverdacht zu stellen. Der Bundesinnenminister sagt das dann so: „Die globale Informationsgesellschaft ist eben auch die Basis des Verbrechens“.
So wird dann auch klar, warum die Bundesregierung nicht versteht, wenn das Bundesverfassungsgericht dazu ganz anders ausführt, nämlich, dass „die Nutzung der Informationstechnik […] für die Persönlichkeit und die Entfaltung des Einzelnen eine früher nicht absehbare Bedeutung erlangt [hat].“ und „insbesondere das Internet […] dem Nutzer […] zahlreiche neuartige Kommunikationsdienste zur Verfügung [stellt], mit deren Hilfe er aktiv soziale Verbindungen aufbauen und pflegen kann.“ Persönlichkeitsentfaltung nach Lesart der Bundesregierung ist aber immer gleich mit Argwohn zu betrachten und soziale Verbindungen können nach dieser Auffassung eigentlich vor allem auf die Errichtung von Terrorzellen gerichtet sein.
Dabei missachtet die Bundesregierung die verfassungsrechtlichen Vorgaben, die das Bundesverfassungsgericht ihr mit auf den Weg gegeben hat. Denn im Urteil der Karlsruher Richter zu den heimlichen Online-Durchsuchungen steht ganz klar, dass für die Überwachung des offenen Internets jedenfalls dann eine gesetzliche Ermächtigungsgrundlage erforderlich ist, „wenn Informationen, die durch Sichtung allgemein zugänglicher Inhalte gewonnen wurden, gezielt zusammengetragen, gespeichert und gegebenenfalls unter Hinzuziehung weiterer Daten ausgewertet werden“ . Die Bundesregierung hat aber offensichtlich mal wieder das Urteil nicht zu Ende gelesen. Sie hat nur gelesen, dass der Staat keine gesonderte gesetzliche Grundlage braucht, um im Internet zu surfen und sich dort allgemein zugängliche Informationen ansieht. Wenn das GIZ nur das täte, also ein bisschen rumsurfen und mal hier und mal da was lesen, dann müsste man es umgehend schließen, weil das nun wirklich völlig unsinnig wäre, dafür so einen Aufwand zu betreiben. Also machen die da vermutlich mehr. Und das machen sie ohne Rechtsgrundlage.
Das Mindeste wäre, eine gesetzliche Grundlage zu schaffen, wenn systematisch im Internet nach Daten gesucht, diese zusammengetragen und dann personenbezogen ausgewertet werden. Denn es ist natürlich notwendig, dass die Sicherheitsbehörden auch im Internet ermitteln. Aber das darf nicht unter der Grundannahme geschehen, dass das Internet geradezu ein Tummelplatz von Verbrechern und Terroristen sei. Die neuen Medien gehören schon längst zum Alltag der meisten Menschen. Und die werden nicht automatisch zu Terroristen, weil sei einen Blog betreiben, Videos bei YouTube und Bilder bei Flickr einstellen oder sich bei StudiVZ und Facebook anmelden.
Ihre Gisela Piltz MdB

