Blog der FDP – Bundestagsfraktion

Mit den Tags ‘FDP-Bundestagsfraktion’ versehene Einträge

Für eine neue Aufbruchstimmung

14. Oktober 2009 · 3 Kommentare

Johannes VogelAls vor fast 20 Jahren die Mauer gefallen ist, war ich gerade einmal sieben Jahre alt. Echte Erinnerungen an diese Zeit habe ich demnach nicht. Ich gehöre zu der Generation von jungen Menschen, die die Teilung Deutschlands erst durch Schulunterricht, Erzählungen und Dokumentationen wirklich erfahren haben. Auch heute noch erinnern mich aber viele Orte immer wieder an die zweite Diktatur auf deutschem Boden, beispielsweise der ehemalige Grenzkontrollpunkt Marienborn-Helmstedt an der A2, das Mauermuseum oder das ehemalige Stasi-Gefängnis Hohenschönhausen in Berlin. Diese mahnenden Erinnerungsstücke darf man nicht aus den Augen verlieren, wird die DDR doch hin und wieder gerne auf Trabis, die FDJ und schwerlich zu ergatternde Bananen reduziert. Die Wende, das war die Befreiung von fast 17 Millionen Menschen, das war die Wiedervereinigung vieler Familien und des ganzen Landes. Das war auch der Triumph der Freiheit, der Demokratie und der Sozialen Marktwirtschaft. Die Aufbruchsstimmung die in dieser Zeit entstanden ist, ist in mancherlei Hinsicht enttäuscht worden. Die „blühenden Landschaften“ die Bundeskanzler Kohl versprochen hat, hat es so nie gegeben. Ein Grund mehr, dass jetzt endlich wieder etwas passieren muss. Die Betäubung durch vier Jahre Große Koalition muss abgeschüttelt werden. Echte Reformen sind notwendig, um mehr Bürgerrechte, Bildung und Wohlstand für Deutschland zu erreichen. Dafür kämpfen die Liberalen in einer Koalition mit der Union.

Johannes Vogel

Kategorien: 93 Liberale · Johannes Vogel
Mit Tag(s) versehen: , , , , ,

74. Jahrestag der Rassengesetze: Verbrecherische Willkür in (pseudo-)rechtlicher Hülle

15. September 2009 · 2 Kommentare

Sabine Leutheusser-SchnarrenbergerHeute bin ich in Nürnberg, um den Ermordeten und Entrechteten des Nationalsozialismus zu gedenken.
Am 15. September 1935 hat der bereits weitgehend entmündigte und gleichgeschaltete Reichstag die beiden Gesetze verabschiedet, die einen bedeutenden Teil der deutschen Gesellschaft entrechten, ausgrenzen und zu Bürgern zweiter Klasse machen sollten: die so genannten Nürnberger Rassengesetze.
In der Umsetzung der rassenideologisch begründeten Entrechtung der Juden, Sinti und Roma stellten die Nürnberger Rassengesetze den einschneidendsten legislatorischen Schlag des NS-Regimes dar.
Die heute vor 74 Jahren beschlossenen Rassengesetze gelten als Inbegriff der Pervertierung des Rechtsstaatsgedankens durch den Nationalsozialismus. Ihr Inhalt war die verbrecherische Willkür, die lediglich in eine (pseudo-) rechtliche Hülle gekleidet wurde. Sie zeichnen sich vor allem dadurch aus, dass hier auf eine perfide Weise Recht missbraucht wurde um Unrecht zu schaffen.
Das lag auch daran, dass die Grundrechte der Weimarer Reichsverfassung nur im Rahmen der einfachen Gesetze galten und dadurch beliebig eingeschränkt werden konnten.
Dies ist heute anders. Bei der Formulierung des Grundgesetzes wurden die Lehren aus dem Scheitern der Weimarer Republik gezogen. In Art. 1 wird die Unantastbarkeit der Menschenwürde postuliert. Die Geltung dieser Norm wird durch die so genannte Ewigkeitklausel des Art 79 III garantiert. Der Gleichheitssatz des Art. 3 GG bindet die deutsche Staatsgewalt gegenüber allen Menschen, sie gilt nicht nur für Deutsche.
Vor allem aber ist der Charakter der heutigen Verfassung ein anderer. Die Weimarer Reichsverfassung war im Wesentlichen „wehrlos“. Die in ihr formulierten Rechte und Pflichten konnten einfach ausgehebelt werden.
Dagegen begründet das Grundgesetz eine streitbare und wehrhafte Demokratie („keine Freiheit für die Feinde der Freiheit“). Die freiheitliche demokratische Grundordnung der Bundesrepublik wird vom Grundgesetz geschützt und kann nicht auf legalem Weg oder mit Hilfe von einfachen Gesetzen aufgehoben werden. Aufgrund der Ewigkeitsklausel kann nicht einmal eine verfassungsändernde Zweidrittelmehrheit des Parlaments am Fundament des bundesrepublikanischen Rechtsstaates rütteln.
Heute versteht sich die Justiz als tatsächliche dritte Gewalt. Sie wendet Gesetze nicht bloß blind an, sondern kontrolliert auch den Gesetzgeber. Insbesondere hat das Bundesverfassungsgericht eine aktive Rolle als „Hüter der Verfassung“ angenommen. Das Karlsruher Gericht hat sich von Anfang an als unabhängige Kontrollinstanz verstanden, die nicht davor zurückschreckt Gesetze zu annullieren, falls sie von deren Verfassungswidrigkeit überzeugt ist.
Besonders erschreckend war die willige Umsetzung der Rassengesetze durch die damalige Justiz. Das Todesurteil gegen den Nürnberger Unternehmer Leo Katzenberger aufgrund eines vermeintlichen Verstoßes gegen das „Blutschutzgesetz“ macht deutlich, dass die Rechtsprechung sich in erster Linie als eifriger Vollstrecker des NS-Unrechts sah. Das geht vor allem auf die vorherige Gleichschaltung der Gerichtsbarkeit durch die Nationalsozialisten zurück.
Genau vor einer Woche hat sich der Bundestag in der letzten Sitzung dieser Legislaturperiode mit den von den Nationalsozialisten verurteilten angeblichen Kriegsverrätern befasst. In seltener parteiübergreifender Einigkeit wurden diese Urteile mit Zustimmung aller Fraktionen aufgehoben. Es wurde auch Zeit.

Ihre
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger

Kategorien: Innen und Recht · Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
Mit Tag(s) versehen: , , , , , , , ,

SPD will mehr staatlichen Einfluss auf Presse und Medien

8. September 2009 · 6 Kommentare

Hans-Joachim Otto

Hans-Joachim Otto

Die SPD geht medienpolitisch seit Jahren auf dem Zahnfleisch. Jetzt habe ich mit großem Erstaunen einen Beitrag von SPD-Außenminister Steinmeier auf carta.info gelesen. Nun ist es zwar erfreulich, dass offenbar auch die SPD nach jahrelanger Abstinenz das Schiff derjenigen bestiegen hat, die sich in Deutschland um die Medienpolitik sorgen.

Leider offenbaren die dort dargestellten sogenannten „8 Thesen“, dass SPD und Medienpolitik nach wie vor nicht zusammenpassen. Denn diese stellen nicht mehr als eine Mischung aus Ahnungslosigkeit und dem latenten Wunsch nach staatlicher Allmacht dar. Die SPD hat sich damit für jegliche medienpolitische Verantwortung disqualifiziert.

Zu den „Thesen“ im Einzelnen:

1. Die tatsächlichen Anforderungen an ein modernes Medienkonzentrationsrecht werden offensichtlich nicht erkannt. Mehr als ein Seitenhieb auf „Google“ – unbegründet wohlgemerkt – fällt der SPD nicht ein. Dabei wäre ein Wort über vertikale Integration, die Struktur der KEK, die globale Beschaffenheit des Internet oder Transparenzanforderungen bei Medienbeteiligungen mehr als angebracht;

2. „Gleiches Netz“ für alle ist gerade NICHT, was Breitband ins flache Land bringen wird! Es ist erstaunlich, dass die SPD das noch immer nicht begriffen hat. Wir benötigen einen Technologiemix aus DSL, Kabel, Funk, etc. für die Schließung der „weißen Flecken“. Ein Rückfall in Monopolstrukturen, wie es die SPD anstrebt, wird die Breitbandversorgung sogar verschlechtern.

3. Eine „unabhängige“ Nachrichtenagentur auf Betreiben des Staates wird es nicht geben können. Scheinbar will die SPD ihren politischen Einfluss – den sie bereits über ihre Medienbeteiligungen ausübt – noch ausweiten. Es ist darüber hinaus bedauerlich, dass die SPD offenbar kein Vertrauen in die dpa hat.

4. „Erleichterungen“ im Pressefusionsrecht: die SPD lässt sich ihre Medienpolitik von einigen großen Verlagen diktieren. Ziel von Medienpolitik muss eine Vielfalt unabhängiger Anbieter von Presse und Meinungen sein – kein Wort davon bei der SPD, geschweige denn über das Presse-Grosso, die Lage der Journalisten, die Bedeutung von Online-Portalen und Online-Journalismus, etc.

5. Diese nichtssagende Phrase hat offenkundig ein SPD-Funktionär verfasst, der sich nicht einmal ansatzweise mit den vielfältigen Debatten über modernes Telemedienrecht, die Durchsetzung des geistigen Eigentumsrechts oder das von SPD und CDU/CSU beschlossene Gesetz über die Internet-Sperren auseinandergesetzt hat.

6. Die SPD denkt offenbar daran, Rundfunkgebühren an private Rundfunkveranstalter zu vergeben. Das bedeutet: noch höhere Gebühren, noch mehr GEZ, noch mehr staatlicher Einfluss auf den Rundfunk: wenig zielführend.

7. Die SPD wehrt sich seit Jahren gegen eine Reform der Rundfunkgebühren und die dringend notwendige Abschaffung der GEZ. Stattdessen wurde unter ihrer rundfunkpolitischen Führung die Rundfunkgebühr auch z.B. auf PC mit Internetzugang ausgeweitet.

8. Die SPD sollte sich selbst erst mal wieder eingängig mit Medienpolitik befassen, bevor sie sich über Atlanten auslässt. Im übrigen: Art. 5 GG umfasst auch etwa die Kunstfreiheit und die Freiheit von Wissenschaft, Forschung und Lehre. Dies alles in einem Atlas abzubilden, würde ein gigantisches bürokratisches Monster bedeuten. Mir scheint, der Vater des Gedankens war der Wunsch nach der Vergabe von Geldern an SPD-nahe Institutionen…

Die SPD war in den letzten elf Jahren an der Bundesregierung beteiligt und sitzt in der Person von Kurt Beck seit vielen Jahren der Rundfunkkommission der Länder vor. Alles, was die SPD in den letzten Jahren allerdings medienpolitisch „bewegt“ hat, war die Einführung der Rundfunkgebühren für Internet-PC auf Länderebene und die Ausweitung von Überwachung und Verboten – bis hin zu den verfassungsrechtlich mehr als bedenklichen Internet-Sperren – auf Bundesebene.

Sie will auf der einen Seite noch mehr Einfluss auf die Medien und die freie Presse. Dabei hat zum Beispiel die Debatte um den ZDF-Chefredakteur gezeigt, dass wir weniger staatlichen Einfluss brauchen. Auf der anderen Seite versteckt sie sich auf scheinheilige Weise vor ihrer eigenen Politik.

Ihr Hans-Joachim Otto

Kategorien: Hans-Joachim Otto · Innovation, Gesellschaftspolitik und Kultur · Internet · Kultur und Medien
Mit Tag(s) versehen: , , , , , , , ,

Wehrpflicht muss ausgesetzt werden

5. August 2009 · 16 Kommentare

Rainer Stinner

Rainer Stinner

Die Wehrpflicht ist eine einschneidende Beschränkung der Freiheitsrechte. Diese Beschränkung kann der der Staat nur fordern, wenn es für die Sicherheitsinteressen des Staates notwendig ist. Das ist heute nicht mehr der Fall und deshalb muss die Wehrpflicht ausgesetzt werden.

So weit so eindeutig. Nun jedoch werden von den Befürwortern der Wehrpflicht Ersatzargumente angeführt, die die Wehrpflicht weiter rechtfertigen sollen. Auch diese Argumente sind aber nicht stichhaltig:

1. Behauptung: Ohne Wehrpflicht hat die Bundeswehr Nachwuchsprobleme
Sicher macht die Wehrpflicht die Nachwuchswerbung für die Bundeswehr einfacher. Ein Argument für die Wehrpflicht wäre das aber nur, wenn ohne die Wehrpflicht die Verteidigungsfähigkeit nicht mehr gegeben wäre. Und das ist nicht der Fall. Die Bundeswehr wird zweifellos ohne Wehrpflicht attraktiver werden müssen, um im Wettbewerb der Arbeitgeber bestehen zu können. Das kann aber allein kein Grund für die Wehrpflicht sein.

2. Behauptung: Ohne Wehrpflicht bricht der Zivildienst zusammen
Der Ersatzdienst ist eingeführt worden als Alternative zur Wehrpflicht. Es ist hochgradig paradox, wenn nun der Ersatz die Begründung liefern muss, dass der ursprüngliche Dienst, die Wehrpflicht beibehalten werden soll. Außerdem gibt es jetzt schon mehrere Modelle der Reorganisation sozialer Aufgaben, die nicht teurer wären als der Zivildienst und außerdem noch reguläre Arbeitsplätze schaffen würden.

3. Behauptung: Wehrpflicht sorgt für die Einbindung der Bundeswehr in die Gesellschaft
Das Argument ist in beide Richtungen falsch: Wenn nur noch wenige Prozent eines Jahrgangs zur Wehrpflicht herangezogen werden, dann kann die Wehrpflicht doch gar nicht breit in die Gesellschaft wirken. Umgekehrt machen Wehrpflichtige nur noch einen kleinen Bruchteil der Soldaten in der Bundeswehr aus. Auch hier ist keine große Wirkung zu erwarten. Letztlich ist dieses Argument auch eine Beleidigung für alle Zeit- und Berufssoldaten. Es gibt nicht den geringsten Hinweis darauf, dass sich in der Bundeswehr ein „Staat im Staate“ entwickelt. Die Soldaten sind fest in der Gesellschaft verankert, in Familien, in Vereinen, in sozialen Organisationen.

4.Behauptung: Wehrpflichtige werden in der Bundeswehr gebraucht
Die Wehrpflicht dauert 9 Monate, davon sind 6 Monate Ausbildung. Ganze drei Monate stehen die Wehrpflichtigen also für Aufgaben zur Verfügung. Rechnet man dagegen, wie viel Personal Wehrpflichtige durch Ausbildung und Verwaltung bei der Bundeswehr binden, dann ergibt sich für die Bundeswehr keinerlei Vorteil.

5. Behauptung: Es gibt immer noch Wehrgerechtigkeit
Nur noch 18% einen männlichen Jahrgangs werden zur Bundeswehr eingezogen. Durch eine ganze Reihe von Ausnahmeregelungen und durch Verschärfung der Musterungskriterien, kann die Zahl der tauglichen Wehrpflichtigen nach Belieben manipuliert werden. Nur dadurch lässt sich die Fiktion der Wehrgerechtigkeit aufrechterhalten. In Wahrheit gibt es sie nicht mehr.

Selbst die Ersatzargumente für die Wehrpflicht sind also nicht stichhaltig. Deshalb muss die Wehrpflicht ausgesetzt werden und wir werden uns dafür nachdrücklich einsetzen.

Ihr
Rainer Stinner

Mehr zum Thema: www.rainer-stinner.de
Stinner bloggt

Kategorien: Rainer Stinner · Wehrpflicht
Mit Tag(s) versehen: , , , , , , ,

Untersuchungsausschuss Hypo Real Estate – Eine erste Zwischenbilanz

5. Juni 2009 · 2 Kommentare

Volker WissingDer Untersuchungsausschuss hat mittlerweile erste Zeugen befragt und es verfestigt sich der Eindruck, dass die Geschichte um die Rettung der HRE in wesentlichen Teilen neu geschrieben werden muss. Bisher war die Version der Bundesregierung, dass man von der Krise der HRE vollkommen überrascht worden sei und erst im Zusammenhang mit der Pleite der US-Bank Lehman Brothers davon erfahren habe. Diese Aussage hat sich mittlerweile als unhaltbar erwiesen.

Im Bundesministerium der Finanzen lag bereits zu Beginn des Jahres 2008 ein Bericht der Finanzaufsicht vor, in welchem die Liquiditätskrise des Institutes thematisiert wurde. Den ersten Ergebnissen des Untersuchungsausschusses zufolge ist die Hypo Real Estate keineswegs überraschend erkrankt, sondern lag die ganze Zeit auf der Intensivstation angeschlossen an sämtliche Monitoringapparate der deutschen Finanzaufsicht. Der Kollaps der HRE fand somit unter den Augen der Finanzaufsicht und damit letztendlich unter denen des Bundesministeriums der Finanzen statt. Die Finanzaufsicht hatte sogar einen so genannten Stresstest durchgeführt, der ergab, dass dem Institut im Krisenfall eine Insolvenz innerhalb von weniger als 20 Tagen drohte – unabhängig und deutlich vor der Pleite von Lehman Brothers. Damit ist belegt, dass zumindest die deutsche Finanzaufsicht sich über die Gefahren für die HRE vollkommen im Klaren war. Aber egal, was die Finanzaufsicht auch untersucht bzw. berichtet hat, es wurden keine Konsequenzen gezogen. Die Finanzaufsicht hat dem Patienten auf der Intensivstation beim Ableben zugeschaut, statt entschlossen eine Genesung einzuleiten.

Eine zunehmend skurrilere Rolle nimmt der Staatssekretär beim Bundesministerium der Finanzen, Jörg Asmussen, ein. Früheren Informationen der Bundesregierung zufolge, will er von den kritischen Berichten der Finanzaufsicht nichts erfahren haben, weil er in Urlaub war. Später habe man ihm die Berichte auch nicht vorgelegt. Nun hat die Zeugenbefragung ergeben, dass ein Bericht an ihn persönlich adressiert war und ihm obendrein per Mail geschickt wurde. Dass ein Staatssekretär in Urlaub fährt, ist nicht zu kritisieren, er sollte aber in der Lage sein sicherzustellen, dass relevante Informationen ihn erreichen. Ist es etwa keine wichtige Information, wenn ein als systemrelevant eingestuftes Institut sich in einer Liquiditätskrise befindet?

Fazit: Es verdichten sich die Hinweise, dass die Bundesregierung von dem Kollaps der HRE nicht überrascht wurde. Man muss davon ausgehen, dass zumindest die Finanzaufsicht stets im Bilde war. Es fehlte nicht an Informationen. Statt entschieden einzugreifen, hat man das Prinzip Hoffnung walten lassen. Die Pleite der US-Bank Lehman Brothers war der Auslöser der HRE-Pleite, die Ursache dafür war aber das schon lange vorher bekannte, extrem riskante Liquiditätsmanagement der HRE. Die Fragen, welchen der Untersuchungsausschuss weiter nachgehen wird, sind deshalb: Warum haben Finanzaufsicht und Bundesregierung zugeschaut statt zu handeln, und inwieweit ist diese Tatenlosigkeit mitverantwortlich dafür, dass die Bürgerinnen und Bürger mittlerweile mit nahezu 100 Mrd. Euro für die Bank bürgen müssen?

Nach wie vor sind viele Fragen offen. Es gibt also noch viel zu tun für den Untersuchungsausschuss. Die Notwendigkeit des Ausschusses, dürfte – mit Ausnahme der Bundesregierung – kaum noch jemand infrage stellen.

Ihr
Volker Wissing

Kategorien: Finanzkrise · HRE-Untersuchungsausschuss · Volker Wissing
Mit Tag(s) versehen: , , , , , , , ,

Flugsicherung der Zukunft

29. Mai 2009 · Kommentare sind deaktiviert

Jan Mücke

Jan Mücke

In Europa gibt es derzeit 27 Flugsicherungen. Die Flugrouten sind zumeist geprägt von nationalen Interessen und dem Verlauf der Staatsgrenzen. Die von den Flugzeugen zurückzulegende Strecke wird hierdurch unnötig verlängert. Angesichts des stetig wachsenden Luftverkehrs wird der Luftraum zu einer immer knapper werdenden Ressource. Zudem erlangen Umweltgesichtspunkte eine zunehmende Bedeutung. Durch direkte Flugrouten könnte der CO2-Ausstoß um 12 Prozent reduziert werden.
Die europäischen Staaten sprechen sich daher für die Schaffung eines „Einheitlichen Europäischen Luftraums“ aus. Hierbei sollen sog. Funktionale Luftraumblöcke errichtet werden. Die Grenzen der Flugsicherungsbereiche werden nicht mehr an Staatsgrenzen, sondern an den Bedürfnissen des Luftverkehrs ausgerichtet sein. Dies ermöglicht faktisch geradlinige Routenführungen.
Diesem Fortschritt stand bislang das deutsche Verfassungsrecht entgegen. Nach Artikel 87d GG mußte Flugsicherung in bundeseigener Verwaltung erfolgen. Ausländischen Organisationen war es somit nicht möglich, ihre Dienste in Deutschland – auch nicht in den Grenzregionen – anzubieten. Durch die heute beschlossene Grundgesetzänderung fällt diese Beschränkung. Der Bundesrepublik ist es nun rechtlich möglich, an den Verhandlungen über die Schaffung des zentraleuropäischen Luftraumblocks FABEC aktiv mitzuwirken.
Durch diese Entwicklungen wird der Wettbewerb zwischen den Flugsicherungsorganisationen stark zunehmen. Unternehmen werden kooperieren und sich letztlich zusammenschließen. Für mich ist es wichtig, dass die DFS Deutsche Flugsicherung GmbH hierfür gut aufgestellt sein wird. Ich bin mir sicher, dass sich nur ein privates Unternehmen den neuen Herausforderungen erfolgreich stellen kann. Nur dieses gewährleistet die hierfür notwendige Flexibilität.

Ihr Jan Mücke

Kategorien: Infrastruktur und Umwelt · Jan Mücke
Mit Tag(s) versehen: , , , , , ,

Besssere Beratung für Schwangere

13. Mai 2009 · Kommentare sind deaktiviert

Ina Lenke

Ina Lenke

Selten habe ich während meiner Zeit als Bundestagsabgeordnete erlebt, dass ein hochsensibles, politisches Thema so engagiert geführt wurde wie zur Zeit das Schwangerschafts-konfliktgesetz. Nach vier Jahren, in denen das bislang geltende Gesetz immer wieder auf der Tagesordnung in der Bundespolitik gestanden hat, soll am heutigen Mittwoch im Bundestag über die künftige Gesetzgebung bei Spätabtreibungen nach der 23. Woche entschieden werden. Unabhängig von der Fraktion, ist es das gemeinsame Ziel aller Bundestagsabgeordneten, die Situation der betroffenen Frauen und die des ungeborenen Kindes zu verbessern.

Wie bei ethischen Themen üblich, wird unter Aufhebung des Fraktionszwanges abgestimmt. Zwei Drittel der FDP-Bundestagsfraktion hat sich in einen Kompromiss auf ein Gesetz mit CDU/CSU/SPD-Abgeordneten geeinigt, der eine Beratungspflicht der Ärztinnen und Ärzte und eine Vermittlung der betroffenen Frauen in psychosoziale Beratung vorsieht. Die Frau hat das Recht, die Beratung abzulehnen und trifft eigenverantwortlich die Entscheidung darüber, ob sie das Kind zur Welt bringt oder ein Abbruch vorgenommen wird. Ich bin froh, dass der Antrag die Handschrift der liberalen Abgeordneten trägt: So soll zwischen der Diagnose einer möglichen schweren Behinderung des Kindes und der ärztlichen Feststellung, dass die Voraussetzungen für einen Schwangerschaftsabbruch gegeben sind, mindestens drei Tage liegen. Eine Ausnahme besteht, wenn das Leben der Schwangeren gefährdet ist. Frauen in dieser schwierigen Lebenssituation brauchen Zeit und intensive psychosoziale Beratung. Das ist das Ziel des gemeinsamen Gesetzentwurfs von den Parlamentariergruppen von Union/SPD/FDP.

Keine der Befürworterinnen und Befürworter des gruppenübergreifenden Gesetzentwurfs strebt eine Pflichtberatung an. Entscheidend für mich ist, dass die Frau – unabhängig davon, welche Entscheidung sie letztendlich trifft – gut fachlich begleitet werden muss. Deshalb fordern wir auch, dass die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung zusätzliches Informationsmaterial zum Leben mit einem behinderten Kind erstellt.

Mir ist wichtig, dass es von Anfang an politischer Wille der Gruppe Lenke/Laurischk/Flach/Goldmann gewesen ist, einen gemeinsamen Gesetzentwurf zu entwickeln. Dies ist uns insoweit gelungen, als nun drei der Gruppen den gemeinsamen Entwurf vorlegen. Dieser enthält auch die von uns Liberalen erhobene Forderung des Rechts auf Nicht-Wissen der Frau im Hinblick auf die Diagnose. Wir haben uns auch durchgesetzt, dass das Bußgeld für Ärzte nicht verdoppelt wurde und keine zusätzliche Dokumentation für die Ärzte vorgeschrieben wird, auf die Landesbehörden Zugriff hätten.

Ich bedauere außerordentlich, dass eine Einigung mit den SPD-Abgeordneten um Christel Humme nicht möglich war, obwohl es viele Annäherungsgespräche gegeben hat und Forderungen der Gruppe um die SPD-Abgeordnete Humme aufgenommen wurden. Da sich die Linksfraktion gegen jegliche gesetzliche Änderung wendet, werden wir deren Entschließungsantrag ablehnen.

Ihre Ina Lenke

Kategorien: Arbeit und Soziales · Familie · Ina Lenke
Mit Tag(s) versehen: , , , , , , , , , ,

Überholt in zweifacher Bedeutung – Russlands Widerstand gegen die „Östliche Partnerschaft“

7. Mai 2009 · Kommentare sind deaktiviert

Harald Leibrecht

Harald Leibrecht

Heute (7. Mai 2009) findet in Prag der feierliche Gründungsgipfel der „Östlichen Partnerschaft“ statt.

Die Geschichte hat gezeigt, dass das Leugnen von realen Gegebenheiten und veränderten Bedingungen im Ergebnis nicht funktioniert. Zwar scheint es gelegentlich einfacher, Veränderungen, die einem nicht passen, einfach zu ignorieren, aber erfolgreich ist diese Strategie am Ende noch nie gewesen.

Eine dieser Veränderungen ist die Tatsache, dass sich die Prinzipien und Ideen nach denen die Weltgemeinschaft funktioniert, in den letzten 20 Jahren grundlegend geändert haben. Außenpolitisches Denken und Handeln in rein geographischen Einflusssphären ist ein Relikt des Kalten Krieges und heute überholt. Angesichts der Globalisierung verlieren geographische Faktoren an Bedeutung. Was heute zählt, sind Inhalte und vor allem starke Institutionen, die aber natürlich immer in einem geographischen Kontext zu sehen sind. Da Grenzen heute immer durchlässiger werden, ist dieser jedoch nur noch zweitrangig.

Russland scheint diese Entwicklung entweder noch nicht bemerkt zu haben oder aber weigert sich schlicht, diese anzuerkennen und in seine Außenpolitik mit einzubeziehen. Das hat man wieder jüngst in Moskaus massiven Widerstand gegen die gerade beschlossene „Östliche Partnerschaft“ der Europäischen Union gesehen. Im Kreml denkt und handelt man immer noch in geostrategischen Dimensionen und Einflusssphären. Dabei sieht man bei Russland selbst, wie wenig sich heute geographische Größe in tatsächlicher Macht widerspiegelt. Das Gegenbeispiel liefert die Europäische Union. Hier haben große wie kleine Staaten die gleiche Stimme, mit dem Ergebnis, dass in bestimmten Fällen auch kleinere Länder einen nicht unerheblichen Einfluss ausüben, wie wir mehrfach in der letzten Zeit gesehen haben.

Was heute zählt, ist im richtigen „Club“ zu sein und möglichst viele andere Partner zu haben. Das heutige Zauberwort für Macht und Einfluss heißt Kooperation. Und das entscheidende Bindeglied für Kooperationen sind Kompromisse und überlappende inhaltliche Interessen. Das betrifft sowohl den sicherheitspolitischen als auch wirtschaftlichen Bereich. Heute denkt man nicht mehr in Nullsummen-, sondern in Win-Win-Kategorien.

So lange sich Russland weigert, diese Entwicklungen anzuerkennen und weiterhin versucht, Politik basierend auf überholten Dogmen zu machen, wird es keine außenpolitischen Erfolge verzeichnen können. Bündnisse mit Russland sind derzeit nicht attraktiv, solche mit der Europäischen Union dagegen schon. Das wissen die Partnerländer der „Östlichen Partnerschaft“. Im Gegensatz zu Russland scheinen sie verstanden zu haben, nach welchen Prinzipien die außenpolitische Welt heutzutage funktioniert. Russland kann dagegen wettern so viel es will, so lange es auf überholten Ideen beharrt, bleiben die anderen Länder auf der Überholspur – trotz Russlands eigentlich vielfach größeren Möglichkeiten.

Kategorien: Harald Leibrecht · Internationale Politik
Mit Tag(s) versehen: , , , , , , ,

Das letzte seiner Art? Auf dem Weg zu einem neuen amerikanisch-russischen Abrüstungsabkommen

24. April 2009 · 1 Kommentar

Harald LeibrechtWährend heute im Bundestag der Abzug der verbliebenen amerikanischen Atomwaffen aus Deutschland diskutiert wird, beginnen gleichzeitig in Rom zwischen den USA und Russland die ersten offiziellen Gespräche für ein neues Abrüstungsabkommen, in Vorbereitung auf ein für Mai geplantes Treffen des russischen Außenministers Sergej Lawrow mit US-Kollegin Hillary Clinton. Die Verhandlungen sind zweifellos ein großer Schritt in die richtige Richtung – unabhängig davon wie weitreichend das spätere Ergebnis sein wird. Denn das Verhandeln über diese Fragen ist schon per se vertrauensbildend. Und Vertrauen ist derzeit eines der wichtigsten Bausteine zur Bildung einer neuen globalen Sicherheitsarchitektur. Viel ist in den letzten Jahren durch die sich verstärkende Konfrontation – sowohl zwischen Russland und den USA, aber auch den europäischen Staaten und USA sowie Russland – zerstört worden. Keiner traute mehr so richtig dem anderen, womit der erste Schritt in Richtung Sicherheitsdilemma eröffnet war.

Mit dem neuen amerikanischen Präsidenten Obama und dem russischen Präsidenten Medwedew besteht nach langer Zeit endlich wieder ein „Fenster der Möglichkeiten“, um die Stagnation im Bereich der nuklearen Abrüstung und Rüstungskontrolle zu beenden. Denn dieses Thema hat sich mit dem Ende des Kalten Krieges nicht erledigt, auch wenn sich sicherlich die akute Gefahr eines atomaren Erstschlages extrem reduziert hat. Zumal, wie es scheint, weder die Russen noch die Amerikaner an der gezielten Neuentwicklung von Nuklearwaffen arbeiten.

Aber auch wenn keine neuen Nuklearwaffen in den USA oder Russland produziert werden, so sind doch die existierenden Bestände immer noch höchst gefährlich und sollten schnellstmöglich abgerüstet werden. Das ergibt sich aus einer ganz einfachen Kosten-Nutzen-Rechnung. Der Nutzen von atomaren Waffen ist angesichts der aktuell drohenden Gefahren des internationalen Terrorismus eher gering. Denn Terroristen lassen sich nuklear nicht abschrecken. Im Gegenteil besteht eher die Gefahr, dass Nuklearwaffen in die Hände von Terroristen gelangen. Zudem gibt es weltweit verstärkt Konflikte, in denen eher wieder konventionelle Waffen an Bedeutung gewinnen. In diesen Konflikten finden Nuklearwaffen keine Verwendung. Diesem Nicht-Nutzen der Nuklearwaffen stehen sehr hohe Kosten für Instandhaltung, Wartung und Bewachung entgegen, die angesichts der aktuellen Wirtschaftskrise umso schwerer wiegen.

Gewiss ist angesichts der vielfältigen Probleme, die bei der Thematik bestehen (u.a. Zählregeln, Überwachungs- und Verifikationsmaßnahmen, Erfassung konventioneller Sprengköpfe und nicht-strategischer Kernwaffen, Raketenabwehr) kaum zu erwarten, dass die Präsidenten Obama und Medwedew schon sehr bald ihre Unterschriften unter einen neuen nuklearen Abrüstungsvertrag werden setzen können. Andererseits könnte bei beiderseitigen guten Willen das nächste amerikanisch-russische Abrüstungsabkommen das letzte seiner Art sein. Ein Abkommen, das auch die nicht-strategischen Waffensysteme mit einbezieht, wäre ein wichtiges politisches Signal. Erstmals wären dann alle russischen und amerikanischen Nukleararsenale rüstungskontrollpolitisch erfasst. Damit würde sich auch der Druck auf die anderen existierenden oder potentiellen Atomwaffenstaaten erhöhen, selbst entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Eine russisch-amerikanische Annäherung würde nicht nur das nukleare Nichtverbreitungsregime, deren nächste Überprüfungskonferenz im kommenden Jahr ansteht, stärken, sondern auch die Aussichten verbessern, Moskau in Regelungen für eine europäische Sicherheitsordnung stärker konstruktiv einzubinden.

Und um es perfekt zu machen, müsste man dann noch die nukleare mit einer konventionellen Abrüstung verknüpfen, um negative Rückkopplungseffekte im konventionellen Waffenbereich zu vermeiden. Zugegeben, groß sind die Aufgaben, die es zu bewältigen gilt, aber so groß wie heute war auch schon lang nicht mehr das „Fenster der Möglichkeiten“.

Harald Leibrecht

Kategorien: Harald Leibrecht · Uncategorized
Mit Tag(s) versehen: , , , , , , , , ,

Warum ein Untersuchungsausschuss zur Hypo Real Estate alternativlos ist

27. März 2009 · 6 Kommentare

Volker Wissing

Volker Wissing

Ein Untersuchungsausschuss ist eines der schärfsten Kontrollinstrumente über die das Parlament verfügt. Die Einsetzung ist immer auch ein Zeichen dafür, dass man mit anderen Mitteln nicht weiter gekommen ist. Die FDP hat der Bundesregierung zahlreiche Möglichkeiten gegeben, ihre Vorgehensweise bei der Hypo Real Estate darzulegen. Sie wurden nicht genutzt. Es wurde vertuscht und verschleiert, statt auf- oder auch nur zu erklären.

Würde es sich um einen normalen Fall handeln, könnte man das auch noch verstehen, hier geht es aber um nahezu 100 Mrd. Euro. Der Bundesminister der Finanzen erwartet einen Vertrauensvorschuss von den Bürgerinnen und Bürgern, den er bisher durch nichts gerechtfertigt hat.

So hat er zu Beginn der Hypo Real Estate-Krise eine geordnete Abwicklung des Unternehmens angekündigt, dann wollte er es retten, schließlich prophezeite er ihm gar eine rosige Zukunft und nun soll gar eine Fusion mit der Eurohypo erfolgen. Alle diese Wandlungen wurden nicht nur nicht erklärt, sondern gingen einher mit immer neuen, immer höheren Bürgschaften. Bei der Hypo Real Estate knarrt es im Gebälk, der Finanzminister zückt das Scheckbuch bzw. das der Bürgerinnen und Bürger. Kann eine Opposition dabei tatenlos zusehen? Nichts tun wäre nicht nur schlechte politische Kontrolle, es wäre unverantwortlich.

Der Bundesfinanzminister hat in der Krise systematisch Vertrauen verspielt. So hat er vor dem Finanzausschuss, vor den Fraktionen des Deutschen Bundestages und sogar in der Öffentlichkeit immer wieder erklärt, dass die deutsche Finanzaufsicht die Hypo Real Estate nicht geprüft habe. Er behauptete sogar, dass eine solche rechtlich unmöglich und absolut undenkbar sei. Kurze Zeit später erklärte der Präsident der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht vor Mitgliedern des Finanz- und Haushaltsauschusses, dass man die Hypo Real Estate sehr wohl geprüft und die Probleme stets im Blick gehabt habe. Später schreibt das Bundesministerium der Finanzen, dass man zwar die Berichte der Finanzaufsicht erhalten habe, diese seien aber in dem zuständigen Fachreferat verblieben und nie bis zur politischen Hausleitung gelangt. Der zuständige Abteilungsleiter sei damals leider im Urlaub gewesen und danach habe man ihm die Berichte auch nicht vorgelegt.

Die Unlust eines Abteilungsleiters auf Berichte der Finanzaufsicht zu lesen mag ja menschlich verständlich sein, in der Sache ist sie verantwortungslos. Durch die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage müssen wir nun erfahren, dass das Bundesministerium der Finanzen bereits seit Beginn 2008 über die bedrohliche Situation bei der Hypo Real Estate informiert war. Den Aussagen des Bundesministeriums der Finanzen zufolge hat es bis zum 22. September 2008 gedauert, bis die politische Hausleitung informiert war.

Nur zur Erinnerung, erst mit der Pleite der US-Bank Lehman Brothers war eine Refinanzierung der Hypo Real Estate unmöglich. Das heißt das SPD-geführte Finanzministerium hat 9 Monate verschenkt, in denen eine Refinanzierung des Unternehmens vielleicht nicht einfach, aber machbar gewesen wäre. Wann war politisches Versagen jemals offensichtlicher? Und wem dieses nicht ausreicht, einen Untersuchungsausschuss zu rechtfertigen, den sollte die gigantische Bürgschaftssumme in Höhe von mehr als 80 Mrd. Euro überzeugen.

Das Bundesministerium der Finanzen erschwert in enger Abstimmung mit der SPD die Aufklärung. Schon bei der Beantwortung der Kleinen Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion hat das BMF gemauert. Statt der üblichen zwei Wochenfrist, forderte man zusätzliche vier Wochen. Und auch bei dem geplanten Untersuchungsausschuss blockiert die SPD wo sie kann.

Es ist bezeichnend für das politische Verantwortungsbewusstsein der SPD, dass sie selbst in Anbetracht der Milliardenrisiken für die Bürgerinnen und Bürger nach wie vor auf Vertuschen setzt, statt sich konstruktiv an der Aufklärung zu beteiligen. Vielleicht hat das BMF ja tatsächlich nichts zu verbergen und richtig gehandelt. Bei der SPD und beim Bundesministerium der Finanzen scheint man jedenfalls nicht daran zu glauben, und versucht zu bremsen, wo es nur geht. Aber der Untersuchungsausschuss wird kommen, und er wird schonungslos das aufdecken, was SPD und BMF versuchen noch schnell zu verbergen.
Es bleibt spannend.

Ihr Volker Wissing

Kategorien: Finanzkrise · Volker Wissing · Wirtschaft und Finanzen
Mit Tag(s) versehen: , , , , , , , , , , , , , , , , , ,