Im aktuellen SPIEGEL erklären deutsche Chefredakteure und Herausgeber auf einer ganzen Seite, was sie vom BKA-Gesetz halten: nämlich gar nichts. Es sei vielmehr ein „Angriff auf die Pressefreiheit“. Recht haben sie. Das BKA-Gesetz schränkt in weitgehender Weise den Schutz von Berufsgeheimnisträgern ein. Nach der Vorratsdatenspeicherung wird mit dem BKA-Gesetz der schleichende Abbau der Grundrechte weiter vorangetrieben.

Gisela Piltz
Unser Bundesinnenminister teilt derweil seinem Koalitionspartner SPD via „Hamburger Abendblatt“ am Wochenende mit, sich doch bitte an die ausgekungelten Ergebnisse zum BKA-Gesetz zu halten. Hier spricht die Sprache der Geringschätzung der Verfassung. Es ist unerträglich, wie der Bundesinnenminister versucht, der SPD den schwarzen Peter zuzuschieben. Es kann nicht sein, dass die erheblichen verfassungsrechtlichen Mängel des BKA-Gesetzes jetzt dem Koalitionsfrieden geopfert werden!
Es wäre besser für unseren wehrhaften Rechtsstaat und für das Ansehen unserer Demokratie, wenn dieses Gesetz keine Mehrheit im Vermittlungsausschuss findet. Verfassungsrechtlich fragwürdige Befugnisse für das BKA machen Deutschland nicht sicherer, sondern schwächen stattdessen das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in einen Rechtsstaat der ihre Freiheit schützt, statt sie auf dem Altar eines nur vermeintlichen Mehr an Sicherheit zu opfern.
Vielleicht denken Sie auf den ersten Blick, was soll’s, warum sollten denn die Ärzte, Rechtsanwälte, Journalisten oder Psychologen ebenso wie Abgeordnete und Geistliche das Zeugnis verweigern dürfen, andere dürfen das ja auch nicht. Aber es geht hier in Wirklichkeit nicht um Privilegien für einzelne Berufsgruppen, sondern um ganz grundsätzliche Pfeiler unseres Rechtsstaates.
Für Geistliche und Abgeordnete wurde der Gesetzentwurf schon einmal geändert. Hier hatte der Bundesinnenminister ein Einsehen: Was im Beichtstuhl gesagt wird, darf auch vom BKA nicht mitgehört werden. Ebenso geschützt sein soll das parlamentarische Verfahren. Parlamente, in denen die Polizei Wanzen in den Abgeordnetenbüros anbringen darf, sind schlechterdings unvereinbar mit der Demokratie – so etwas gibt es nur in Staaten, in denen das Bekenntnis zur Demokratie nicht einmal das Papier wert ist, auf dem es steht. Doch damit darf sich der Schutz der Berufsgeheimnisträger nicht erschöpfen. Geistliche und Abgeordnete sind nur zwei Berufsgruppen, bei denen Vertrauensverhältnisse zu Dritten den besonderen Schutz des Rechtsstaates verdienen.
Das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient folgt unmittelbar aus der Würde des Menschen. Es soll nicht möglich sein, dass der Staat in den Patientenakten herumschnüffelt. Es geht auch die ermittelnden Polizeibeamten nichts an, ob jemand Hämorrhoiden hat, mit HIV infiziert ist oder wegen Schlafstörungen in Behandlung ist. Niemand in einem Rechtsstaat soll aus Angst vor Überwachung davon abgehalten werden, einen Arzt aufzusuchen.
Im Rechtsstaat hat jedermann – und sei er auch ein Verbrecher – das Recht auf ein faires Verfahren. Das unterscheidet uns von Schurkenstaaten und Diktaturen, wo willkürlich über Menschen geurteilt wird, ohne ihnen das Recht zu geben, sich durch einen Anwalt vertreten zu lassen. Mit einem Anwalt vertraulich zu sprechen, sich beraten zu lassen, ist mithin unabdingbar in einem Rechtsstaat. Wenn der Staat die E-Mails zwischen Mandant und Anwalt mitliest, wenn sich Menschen nicht mehr vertrauensvoll an ihren Rechtsanwalt wenden können, dann geraten Grundpfeiler des Rechtsstaats in Schieflage. Die Unterscheidung zwischen Strafverteidigern und Rechtsanwälten im Übrigen ist in diesem Zusammenhang völlig unpraktikabel. Eine trennscharfe Abgrenzung ist hier praktisch unmöglich, aus jedem Beratungsmandat kann sich immer während eines Anwaltsgesprächs ein Mandat in Strafsachen ergeben.
Die freie Presse ist für die Demokratie unverzichtbar. Dazu gehört unbedingt dazu, dass Journalisten auch vertraulich mit Informanten sprechen können. Denn oft genug traut sich jemand nicht, mit Namen in der Presse zu stehen, wenn in seinem Betrieb Schindluder getrieben wird oder wenn er sich gar selbst belasten würde. Ich nehme mal als Beispiel, wenn über Menschenhandel und Prostitution berichtet wird. Eine Frau, die Opfer von Menschenhändlern wurde und zur Prostitution gezwungen wird, wird doch allenfalls dann mit der Presse reden, wenn sie weiß, dass niemand mithört, dass nicht morgen die Polizei bei ihr steht, um sie abzuschieben – und damit auch ihrem Zuhälter klar wird: Die war’s, die hat gequatscht, die nehm’ ich mir mal vor. Wenn aber die Redaktionen verwanzt werden können, wenn auf den Laptops der Journalisten Trojaner installiert werden, dann gibt es keine Vertraulichkeit für Informanten mehr. Dann gibt es keinen geschützten Raum mehr, der aber für die freie Presse essentiell ist.
Mit jedem Bürger, der sich nicht mehr traut, Informationen über einen Missstand an die Presse weiterzugeben und so öffentlich zu machen, geht ein Stück Demokratie verloren.
Daher wird die FDP-Bundestagsfraktion gemeinsam mit der FDP in den Ländern auch weiterhin das BKA-Gesetz strikt ablehnen. Ein Gesetz, das so mit den Grundrechten umgeht, wird nicht mit den Stimmen der Liberalen in Kraft treten.
Ihre Gisela Piltz