Blog der FDP – Bundestagsfraktion

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Wo Schäuble drauf steht, ist nicht nur Sicherheit drin

1. Februar 2009 · 1 Kommentar

Gisela Piltz

Gisela Piltz

Man ist ja inzwischen schon einiges gewöhnt, wenn es um Ideen aus dem Hause Schäuble geht. Und wenn es um Sicherheitsgesetze geht allemal. Nun hat das Kabinett einen Gesetzentwurf zu den Aufgaben des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik vorgelegt. Da denkt man ja zunächst nichts schlimmes, Sicherheit von Computern und der IT-Technik ist ja erst einmal prima. Aber da hat man dann die Rechnung ohne den Wirt gemacht: Denn wo Sicherheit draufsteht, ist Schäuble drin.

Und der macht keine halben Sachen. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, kurz BSI, bekommt neue Aufgaben, die weit darüber hinausgehen, die Sicherheit der Informationstechnik des Bundes zu fördern. Er geht auch weit darüber hinaus, allgemein durch Zertifizierung von Verschlüsselungstechnologien oder ähnliches eine sinnvolle Aufgabe zur allgemeinen Verbesserung der Sicherheit in der IT-Welt zu unterstützen. Das BSI wird durch den vorgelegten Gesetzentwurf zum Sheriff in der weltweit vernetzten Computerwelt. Naja, eigentlich nicht ganz, denn ein Sheriff galoppiert ja weithin sichtbar immer mit rauchendem Colt den bösen Jungs entgegen. Von Heimlichkeit hält er doch eher weniger. Ganz anders aber künftig das BSI: Die Behörde soll künftig „Protokolldaten“, die beim Betrieb der Kommunikationstechnik des Bundes anfallen, erheben und automatisiert auswerten. Weiterhin sollen an den „Schnittstellen“ ebendieser Kommunikationstechnik anfallende Daten automatisiert ausgewertet werden können. Im Klartext heißt das: Wer sich die Seite des Bundesverwaltungsamts, des Bundeskriminalamts, eines Bundesministeriums oder anderer Behörden des Bundes im Internet aufruft, dessen Eingaben, Klicks und Verweildauer auf den Seiten kann gespeichert und ausgewertet werden. Und zwar ohne Anonymisierung oder Pseudonymisierung. Klartext eben. Damit kann das BSI die gesamte Kommunikation der Bürgerinnen und Bürger mit Behörden abhören und auswerten – den Besuch von Internetseiten, E-Mails, Internet-Telefonie, Chats.

Damit aber nicht genug. Diese Daten dürfen dann an die Sicherheitsbehörden weitergegeben werden, an die Polizei und Staatsanwaltschaften und ebenso an die Nachrichtendienste. Diese „Unterstützung“ darf immer dann erfolgen, wenn es um „Tätigkeiten“ geht, die „unter Nutzung der Informationstechnik erfolgen“. Also alles, was im Netz vielleicht illegal sein könnte, darf vom BSI aufgespürt und dann weitergegeben werden.

Und weil bei soviel Schnüffelei ja auch mal was Privates dabei sein kann, soll im Gesetz stehen, dass „Erkenntnisse aus dem Kernbereich privater Lebensgestaltung“ im Zweifel entweder gelöscht werden können oder aber – und das ist wirklich einmalig – „unverzüglich dem Bundesministerium des Innern“ vorgelegt werden. Zu Risiken und Nebenwirkungen der Telekommunikation für Ihre Menschenwürde fragen Sie Ihr freundliches BMI! Da steht nichts von einer unabhängigen richterlichen Kontrolle. Da steht nichts davon, dass Eingriffe in den Kernbereich erst einmal überhaupt zu unterbleiben haben – und in den bedauerlichen Fällen, in denen dieser Verfassungsverstoß trotz größter Vorsicht dennoch passiert ist, ein geeignetes Verfahren vom Bundesverfassungsgericht gefordert wird, welches dem Schutz der Grundrechte des Betroffenen Rechnung trägt.

In dem Gesetzentwurf, der als Artikelgesetz gleich mehrere bestehende Gesetze ändert, wird auch noch das Telemediengesetz angesprochen. Die „Diensteanbieter“, sprich Provider, dürfen künftig nicht nur Verbindungsdaten, sondern auch Nutzungsdaten erheben und verwenden. Ich mache das mal ein wenig deutlicher: Die Provider dürfen dann über die Vorratsdatenspeicherung, die sich nur auf das Ob der Telekommunikation bezieht, hinaus auch noch speichern, wo jemand hingesurft ist, was er dort eingegeben hat, z.B. in ein Formular oder in einem Chat, worauf jemand geklickt hat. Diese Daten dürfen zusammengeführt, also verknüpft werden. Das gesamte Surfverhalten kann damit aufgezeichnet werden, ein weiterer Schritt zum gläsernen Menschen wird vollzogen.

Für die tatsächliche Sicherheit im Internet hilft das Gesetz im Übrigen leider gar nicht weiter. Denn wenn das BSI Schadsoftware findet oder Sicherheitslücken aufspürt, braucht es das nicht zu veröffentlichen. Das aber wäre notwendig, damit alle von der Arbeit des Bundesamtes profitieren können – und sich gegen Schädlinge wehren und Lücken schließen können. Information ist nämlich die beste Voraussetzung für effektive Schutzmaßnahmen. Aber da schlagen dann wohl zwei Herzen in des Innenministers Brust: Sicherheit im Internet für den normalen Bürger und die Unternehmen versus den praktischen Effekt, dass nicht veröffentlichte Sicherheitslücken sich ja wunderbar eignen, um den heißgeliebten Bundestrojaner auf andere Rechner zu bringen. Die Entscheidung ist hier ganz klar zugunsten des Lieblingskinds Online-Durchsuchungen gefallen.

Das BSI-Gesetz wird nun seinen parlamentarischen Weg nehmen. Die ersten kritischen Stellungnahmen von der Gesellschaft für Informatik, dem AK Vorratsdatenspeicherung und dem Bundesdatenschutzbeauftragten sind ja schon öffentlich. Ob sie die Abgeordneten der Regierungskoalition im Bundestag mit ihren Argumenten überzeugen können? Die FDP-Bundestagsfraktion wird jedenfalls wieder einmal versuchen, im parlamentarischen Verfahren derartige Überwachungsphantasien zu stoppen.

Ihre Gisela Piltz

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Ein Stück Demokratie geht verloren

16. Dezember 2008 · 2 Kommentare

Im aktuellen SPIEGEL erklären deutsche Chefredakteure und Herausgeber auf einer ganzen Seite, was sie vom BKA-Gesetz halten: nämlich gar nichts. Es sei vielmehr ein „Angriff auf die Pressefreiheit“. Recht haben sie. Das BKA-Gesetz schränkt in weitgehender Weise den Schutz von Berufsgeheimnisträgern ein. Nach der Vorratsdatenspeicherung wird mit dem BKA-Gesetz der schleichende Abbau der Grundrechte weiter vorangetrieben.

Gisela Piltz

Gisela Piltz

Unser Bundesinnenminister teilt derweil seinem Koalitionspartner SPD via „Hamburger Abendblatt“ am Wochenende mit, sich doch bitte an die ausgekungelten Ergebnisse zum BKA-Gesetz zu halten. Hier spricht die Sprache der Geringschätzung der Verfassung. Es ist unerträglich, wie der Bundesinnenminister versucht, der SPD den schwarzen Peter zuzuschieben. Es kann nicht sein, dass die erheblichen verfassungsrechtlichen Mängel des BKA-Gesetzes jetzt dem Koalitionsfrieden geopfert werden!

Es wäre besser für unseren wehrhaften Rechtsstaat und für das Ansehen unserer Demokratie, wenn dieses Gesetz keine Mehrheit im Vermittlungsausschuss findet. Verfassungsrechtlich fragwürdige Befugnisse für das BKA machen Deutschland nicht sicherer, sondern schwächen stattdessen das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in einen Rechtsstaat der ihre Freiheit schützt, statt sie auf dem Altar eines nur vermeintlichen Mehr an Sicherheit zu opfern.

Vielleicht denken Sie auf den ersten Blick, was soll’s, warum sollten denn die Ärzte, Rechtsanwälte, Journalisten oder Psychologen ebenso wie Abgeordnete und Geistliche das Zeugnis verweigern dürfen, andere dürfen das ja auch nicht. Aber es geht hier in Wirklichkeit nicht um Privilegien für einzelne Berufsgruppen, sondern um ganz grundsätzliche Pfeiler unseres Rechtsstaates.

Für Geistliche und Abgeordnete wurde der Gesetzentwurf schon einmal geändert. Hier hatte der Bundesinnenminister ein Einsehen: Was im Beichtstuhl gesagt wird, darf auch vom BKA nicht mitgehört werden. Ebenso geschützt sein soll das parlamentarische Verfahren. Parlamente, in denen die Polizei Wanzen in den Abgeordnetenbüros anbringen darf, sind schlechterdings unvereinbar mit der Demokratie – so etwas gibt es nur in Staaten, in denen das Bekenntnis zur Demokratie nicht einmal das Papier wert ist, auf dem es steht. Doch damit darf sich der Schutz der Berufsgeheimnisträger nicht erschöpfen. Geistliche und Abgeordnete sind nur zwei Berufsgruppen, bei denen Vertrauensverhältnisse zu Dritten den besonderen Schutz des Rechtsstaates verdienen.

Das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient folgt unmittelbar aus der Würde des Menschen. Es soll nicht möglich sein, dass der Staat in den Patientenakten herumschnüffelt. Es geht auch die ermittelnden Polizeibeamten nichts an, ob jemand Hämorrhoiden hat, mit HIV infiziert ist oder wegen Schlafstörungen in Behandlung ist. Niemand in einem Rechtsstaat soll aus Angst vor Überwachung davon abgehalten werden, einen Arzt aufzusuchen.

Im Rechtsstaat hat jedermann – und sei er auch ein Verbrecher – das Recht auf ein faires Verfahren. Das unterscheidet uns von Schurkenstaaten und Diktaturen, wo willkürlich über Menschen geurteilt wird, ohne ihnen das Recht zu geben, sich durch einen Anwalt vertreten zu lassen. Mit einem Anwalt vertraulich zu sprechen, sich beraten zu lassen, ist mithin unabdingbar in einem Rechtsstaat. Wenn der Staat die E-Mails zwischen Mandant und Anwalt mitliest, wenn sich Menschen nicht mehr vertrauensvoll an ihren Rechtsanwalt wenden können, dann geraten Grundpfeiler des Rechtsstaats in Schieflage. Die Unterscheidung zwischen Strafverteidigern und Rechtsanwälten im Übrigen ist in diesem Zusammenhang völlig unpraktikabel. Eine trennscharfe Abgrenzung ist hier praktisch unmöglich, aus jedem Beratungsmandat kann sich immer während eines Anwaltsgesprächs ein Mandat in Strafsachen ergeben.

Die freie Presse ist für die Demokratie unverzichtbar. Dazu gehört unbedingt dazu, dass Journalisten auch vertraulich mit Informanten sprechen können. Denn oft genug traut sich jemand nicht, mit Namen in der Presse zu stehen, wenn in seinem Betrieb Schindluder getrieben wird oder wenn er sich gar selbst belasten würde. Ich nehme mal als Beispiel, wenn über Menschenhandel und Prostitution berichtet wird. Eine Frau, die Opfer von Menschenhändlern wurde und zur Prostitution gezwungen wird, wird doch allenfalls dann mit der Presse reden, wenn sie weiß, dass niemand mithört, dass nicht morgen die Polizei bei ihr steht, um sie abzuschieben – und damit auch ihrem Zuhälter klar wird: Die war’s, die hat gequatscht, die nehm’ ich mir mal vor. Wenn aber die Redaktionen verwanzt werden können, wenn auf den Laptops der Journalisten Trojaner installiert werden, dann gibt es keine Vertraulichkeit für Informanten mehr. Dann gibt es keinen geschützten Raum mehr, der aber für die freie Presse essentiell ist.

Mit jedem Bürger, der sich nicht mehr traut, Informationen über einen Missstand an die Presse weiterzugeben und so öffentlich zu machen, geht ein Stück Demokratie verloren.

Daher wird die FDP-Bundestagsfraktion gemeinsam mit der FDP in den Ländern auch weiterhin das BKA-Gesetz strikt ablehnen. Ein Gesetz, das so mit den Grundrechten umgeht, wird nicht mit den Stimmen der Liberalen in Kraft treten.

Ihre Gisela Piltz

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„Vorbild“ Staat beim Datenschutz

16. Dezember 2008 · 3 Kommentare

Hans-Joachim Otto

Hans-Joachim Otto

Seit Monaten berichtet die Presse über diverse „Datenskandale“. Im Grunde ging und geht es dabei immer um das gleiche Problem: die Entwendung persönlicher Daten und der potentielle Missbrauch dieser Daten – teilweise zur persönlichen Bereicherung. Der Handlungsdruck auf Seiten der Politik ist entsprechend groß. In der Tat sollten wir auch gesetzgeberisch tätig werden, wenn denn dadurch tatsächlich solche – allerdings schon nach jetziger Rechtslage – kriminellen Umtriebe eingedämmt werden können. Die FDP-Bundestagsfraktion hat in diesem Zusammenhang übrigens ein entsprechendes Positionspapier erarbeitet.

Trotzdem wird aus meiner Sicht ein wesentlicher Punkt in der Berichterstattung und in der öffentlichen Aufmerksamkeit nicht ausreichend berücksichtigt: die Rolle des Staates als „Vorbild“. Denn ein Staat, der sich selbst nicht an bestimmte Regeln hält, wird es auch schwer haben, diese Regeln bei seinen Bürgern durchzusetzen. Ich gebe Ihnen zwei Beispiele, die ich sehr bedenklich finde:

1) Es ist völlig richtig, dass der Staat sämtliche Instrumente des Rechtsstaates anwendet, um Steuersündern auf die Schliche zu kommen. Wenn alle Bürger ordnungsgemäß ihre Steuern zahlen, ist die Gesamtbelastung für die steuerpflichtige Bevölkerung geringer (dass die Steuerbelastung in Deutschland insgesamt zu hoch ist, steht auf einem anderen Blatt). Ob es allerdings in Ordnung ist, dass der Staat dabei auf kriminell beschaffte Bankdaten zurückgreift, wage ich zu bezweifeln. Die Krönung ist, dass dem Dieb sein Diebstahl auch noch mit mehreren Millionen Euro vergoldet wird. Das fatale Signal, das der Staat hier setzt, ist doch: jeder Bürger möge mit allen Mitteln versuchen, an persönliche Daten seiner Mitmenschen heranzukommen. Der Staat dankt es ihm schon. Es erübrigt sich wohl zu erwähnen, dass der „Lohn“ für den Dieb ebenfalls aus Steuermitteln finanziert wird.

2) Einer der größten „Player“ am Markt für privaten Datenhandel ist die Gebühreneinzugszentrale (GEZ). Obwohl diese von den zuständigen Ämtern sämtliche relevanten Meldedaten mitgeteilt bekommt und damit letztendlich jedem Bürger ständig „auf den Fersen“ ist, kauft sie zusätzlich persönliche Daten von privaten Datenhändlern. Damit kurbelt die GEZ die Nachfrage erst so richtig an. Dass private Datenhändler nicht immer ganz seriös bei ihrer Datenbeschaffung vorgehen, wissen wir nicht erst seit dem Spiegel-Artikel über „Kriminelle Geschäfte in der Call-Center-Branche“. Daher halte ich es für in höchstem Maße bedenklich, dass eine öffentliche Institution wie die GEZ (die ja eine Gemeinschaftseinrichtung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ist) die zweifelhafte Beschaffung persönlicher Daten noch attraktiver macht.

Bevor wir also nach Änderungen an Gesetzen rufen, sollten wir erst einmal dort tätig werden, wo wir einfach und schnell Verbesserungen erreichen können. So wäre es durch eine einfache Anweisung an die GEZ durch die ARD-Anstalten möglich, dieser den Handel mit persönlichen Daten zu untersagen. Das würde die Attraktivität der Beschaffung bereits um einiges senken.

Ich würde sehr gerne Ihre Meinung zu diesem Thema hören!

Ihr
Hans-Joachim Otto

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