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Florian Toncar
Der 4. März 2009 könnte einmal als besonderes Datum für die Durchsetzung der Menschenrechte angesehen werden. Erstmals wurde ein Haftbefehl gegen einen amtierenden Staatschef erlassen. Die Entscheidung des in Den Haag ansässigen Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) ist ein Paukenschlag. Der Vorwurf gegen den sudanesischen Präsidenten Omar al-Baschir bezieht sich auf Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Der IStGH macht deutlich, dass auch amtierende Staatsoberhäupter nicht über dem Gesetz stehen. Auch sie können für schwerste Menschenrechtsverbrechen persönlich strafrechtlich zur Rechenschaft gezogen werden.
Baschir muss sich nun vor Gericht für seine in der Konfliktregion Darfur betriebene Gewaltpolitik verantworten. Sollte er sich nicht freiwillig stellen, liegt es an anderen Kräften in Khartum, Baschir an das Gericht auszuliefern. Ferner muss Baschir bei jeder Auslandsreise mit seiner Festnahme rechnen.
Ich hoffe sehr, dass sich die Entscheidung des IStGH positiv auf die internationalen Friedensbemühungen für Darfur auswirkt. Es wäre fatal, falls die sudanesische Regierung den Haftbefehl als Vorwand nähme, um das Wirken der internationalen Hilfsorganisationen zu torpedieren. Deren Arbeit ist bereits jetzt sehr mühsam und gefährlich. Davon konnte ich mir bei einer Reise nach Darfur im Jahr 2006 persönlich ein Bild machen.
Als Jurist verfolge ich die Arbeit des IStGH besonders aufmerksam. Anders als die Sondertribunale zu Ex-Jugoslawien und Ruanda ist der IStGH keine Einrichtung der Vereinten Nationen (VN). Er kooperiert jedoch mit den VN. Der Gerichtshof macht Einzelpersonen den Prozess, denen Völkermord, Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder ethnische Säuberungen vorgeworfen werden. Er darf nur aktiv werden, wenn die Justiz des jeweiligen Landes einen Fall nicht verfolgen kann oder will.
Seit seiner Gründung im Mai 2002 hat der IStGH bereits zwölf Haftbefehle erlassen. Vier Verdächtige sitzen in Untersuchungshaft, während ein Prozess gegen den ehemaligen kongolesischen Rebellenführer Thomas Lubanga im Januar 2009 begonnen hat. Auch wenn noch nicht absehbar ist, wann sich Baschir vor Gericht verantworten wird, sind die bisherigen Verfahren abschreckende Warnungen an skrupellose Heerführer in anderen Ländern. Sie wirken schon jetzt mäßigend auf Konflikte. Angesichts der kurzen Arbeitszeit des Gerichtshofs ist dies bereits ein beachtlicher Erfolg.
Ihr
Florian Toncar
Kategorien: Florian Toncar · Internationale Politik · Menschenrechte
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Eine der Erfahrungen, die mich bei meiner Arbeit als Abgeordneter am meisten bewegt haben, war ein Treffen mit Flüchtlingen in der sudanesischen Krisenregion Darfur, wohin ich 2006 mit dem Menschenrechtsausschuss reiste. Diese Menschen mussten vor Milizen oder der Regierung fliehen und hatten alles verloren. Sie mussten mit ansehen, wie Haus und Hof in Flammen aufgingen und sie alle Früchte ihrer Arbeit verloren. Mittellos waren sie auf die Hilfe von außen angewiesen. Die Zerstörung ihres Eigentums durch Konfliktparteien ist für die Betroffenen eine schwere Menschenrechtsverletzung. Denn die Eigentumsfreiheit ist ein eigenständiges Freiheitsrecht. Im Verhältnis von Bürger zu Staat ist die Eigentumsgarantie ein Abwehrrecht.
Die FDP-Bundestagsfraktion hat am 14.10.2008 einen Antrag zum weltweiten Schutz der Eigentumsfreiheit beschlossen. Die Deutlichkeit, mit der wir uns zum Schutz des privaten Eigentums bekennen, hebt uns Liberale von anderen Parteien ab. Ich freue mich sehr über dieses klare Signal.
Wo Eigentumsrechte nicht gewährleistet werden, sind Menschen Willkür und Abhängigkeit ausgesetzt.
In Staaten mit rasanter wirtschaftlicher Entwicklung, aber schwacher Justiz, wie beispielsweise China, ermöglicht Korruption unter Beamten und Richtern, dass Landbesitzer ohne Entschädigung verdrängt werden, um Gebäude oder Großplantagen zu errichten. Wir erinnern uns alle an die Berichte über Zwangsumsiedlungen in Peking, um Platz für die olympischen Wettkampfstätten zu schaffen. Viele Betroffene warten noch heute auf eine Entschädigung.
Daher muss sich Deutschland für den Schutz der Eigentumsfreiheit in der Welt engagieren. Zu den umfangreichen Forderungen der FDP zählt, dass die Bundesregierung bei anderen Staaten für den Schutz der Eigentumsfreiheit eintritt. Staaten, deren Rechtssystem zu schwach ist, muss Deutschland Unterstützung beim Aufbau entsprechender Strukturen anbieten. Beim Thema Eigentumsfreiheit muss die Bundesregierung endlich entschlossen handeln.
Florian Toncar
Kategorien: Florian Toncar · Internationale Politik
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