Die europäischen Staaten sprechen sich daher für die Schaffung eines „Einheitlichen Europäischen Luftraums“ aus. Hierbei sollen sog. Funktionale Luftraumblöcke errichtet werden. Die Grenzen der Flugsicherungsbereiche werden nicht mehr an Staatsgrenzen, sondern an den Bedürfnissen des Luftverkehrs ausgerichtet sein. Dies ermöglicht faktisch geradlinige Routenführungen.
Diesem Fortschritt stand bislang das deutsche Verfassungsrecht entgegen. Nach Artikel 87d GG mußte Flugsicherung in bundeseigener Verwaltung erfolgen. Ausländischen Organisationen war es somit nicht möglich, ihre Dienste in Deutschland – auch nicht in den Grenzregionen – anzubieten. Durch die heute beschlossene Grundgesetzänderung fällt diese Beschränkung. Der Bundesrepublik ist es nun rechtlich möglich, an den Verhandlungen über die Schaffung des zentraleuropäischen Luftraumblocks FABEC aktiv mitzuwirken.
Durch diese Entwicklungen wird der Wettbewerb zwischen den Flugsicherungsorganisationen stark zunehmen. Unternehmen werden kooperieren und sich letztlich zusammenschließen. Für mich ist es wichtig, dass die DFS Deutsche Flugsicherung GmbH hierfür gut aufgestellt sein wird. Ich bin mir sicher, dass sich nur ein privates Unternehmen den neuen Herausforderungen erfolgreich stellen kann. Nur dieses gewährleistet die hierfür notwendige Flexibilität.
Ihr Jan Mücke
