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Aktuelles aus der Anhörung zur Patientenverfügung

5. März 2009 · 1 Kommentar

Michael Kauch

Michael Kauch

Wie will ich als Patient behandelt werden, wenn ich das Bewusstsein verloren haben? Soll die Behandlung unter bestimmten Umständen abgebrochen werden, auch wenn ich dann sterben sollte? Mit einer Patientenverfügung ganz dies in guten Tagen geregelt werden. Doch die rechtliche Bindungswirkung der Patientenverfügung ist umstritten. Deshalb arbeitet der Bundestag seit nunmehr fünf Jahren an einer rechtlichen Klarstellung.

Drei Gesetzentwürfe wurden heute in einer Anhörung diskutiert: der Entwurf des Abgeordneten Bosbach (CDU), der Entwurf Stünker (SPD)/Kauch(FDP) und der Entwurf Zöller (CSU)/Faust (CDU).

Der Entwurf, den ich mitverfasst habe, setzt klar und eindeutig auf die Selbstbestimmung des Patienten. Zwei Drittel der FDP-Abgeordneten haben den Entwurf unterschrieben und insgesamt über 200 Mitglieder des Bundestages. Die Verfügung soll in jeder Krankheitsphase verbindlich sein. Formvorschriften sollen auf die Schriftlichkeit begrenzt werden. Das Vormundschaftsgericht soll nur dann eingeschaltet werden, wenn Uneinigkeit zwischen Arzt und gesetzlichem Vertreter über den Patientenwillen besteht.

In der gestrigen Anhörung im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages plädierten die Sachverständigen mehrheitlich für eine Kombination der Entwürfe Stünker/Kauch und Zöller/Faust. Beide eint das Ziel der Selbstbestimmung. Sie unterscheidet die Gesetzestechnik bei der Umsetzung, z.B. ob arztrechtliche Fragen integriert werden sollen.

Der Entwurf Bosbach traf auf verfassungsrechtliche und medizinische Bedenken. Die Unterscheidung Bosbachs zwischen behandelbaren und irreversibel tödlichen Erkrankungen wurde angezweifelt. Der führende Palliativmediziner Prof. Borasio sah sich nicht in der Lage, für jeden Krankheitsfall eine solche Prognose justiziabel abzugeben. Der Staatsrechtler Prof. Hufen hält den Bosbach-Entwurf für verfassungsrechtlich bedenklich. Wer die Formvorschriften nicht einhält, hat keine Chance auf Durchsetzung seines Willens. Selbst Befürworter des Bosbach-Entwurfs wie Prof. Höfling lehnten zumindest die von Bosbach vorgesehene Pflicht zur notariellen Abfassung ab.

Nach der Anhörung kommt es jetzt darauf an, eine Mehrheit im Bundestag zu sichern. Das kann nur gelingen, wenn sich die Gruppen um Stünker/Kauch und Zöller/Faust auf einen gemeinsamen Text einigen. Die Anhörung hat ergeben, dass eine solche Kombination auch sachlich sinnvoll sein kann. Die FDP-Abgeordneten werden jedenfalls alles daran setzen, die Selbstbestimmung des Patienten so weit wie möglich abzusichern.

Kategorien: Arbeit und Soziales
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1 Antwort bis hierher ↓

  • Richter // 5. März 2009 um 11:46

    Hallo,
    ich will da nur eines zu sagen als einfacher Bürger. Es gibt Krankheiten bei denen wissen die Doc s das die tötlich verlaufen. In der Regel immer. Da wird mit den Patienten dann nur noch Geld verdient, aber helfen kann man ihn nicht. Die Doc s dürfen dann aber nicht die Maschienen abschalten. Obwohl das besser wäre für den Patienten und die Klinik.

    Diese Entscheidung ist für die Angehörigen nicht leicht, man Verurteilt ein Familienmitglied zu Tode. Da kaut man Jahre danach noch dran. Aber es ist das beste gewesen. Zum glück hatte ich gute Ärzte, die mich da gut beraten haben. Sie haben mir gesagt was sache ist. Entweder er stirb nach 3 Monaten (Qualvoll) oder nach 2 Wochen ohne Qualen.

    Ich erwarte von der Politik das sie endlich eine vernünftige Patientenverfügung auf den Weg bringen, der denjenigen der die Entscheidung treffen muß, auch unterstützt. Nicht das man die Entscheidung treffen muß und sie dann auch noch vor Gericht durchboxen muß. Denkt mal an die Leute und nicht nur an eure Politik.

    Bis dann
    LG von Richter169

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