Stellen Sie sich mal folgende Situation vor: Eine Fregatte der Deutschen Marine wird zum Anti-Terror-Kampf ans Horn von Afrika geschickt. Plötzlich wird sie von einem anderen Boot mit einer Panzerfaust bedroht, das verdächtig nach Piraterie aussieht. Was tun die Deutschen? Antwort: Sie tun nichts und fahren davon! So geschehen im April dieses Jahres. Begründung: Piraten seien keine Terroristen und deshalb dürfe die Marine in diesem Fall nicht eingreifen. Diese völlig absurde Situation ist für mich immer noch total unbegreiflich.
Dem Kommandanten der Fregatte ist überhaupt kein Vorwurf zu machen. Er hat – wie es seine Aufgabe ist – dem Befehl des Verteidigungsministeriums gemäß gehandelt. Die Bekämpfung von Piraterie ist jahrhundertealtes Seegewohnheitsrecht und ist auch in völkerrechtlich verbindlichen Dokumenten kodifiziert. Als Exportweltmeister haben wir Deutsche ein originäres Interesse an sicheren Seewegen.
Deshalb ist es völlig unfassbar, dass sich die Bundesregierung und der Verteidigungsminister hinter vorgeschobenen rechtlichen Argumenten verstecken, um hier nicht aktiv werden zu müssen. Ich behaupte: Keine einzige Argumentationslinie, die zu dem Ergebnis kommt, für die Bundeswehr sei Pirateriebekämpfung verboten, hält einer näheren Betrachtung stand.
Viele Völkerrechtler sehen eine klare Legitimierung über das von Deutschland ratifizierte Seerechtsübereinkommen in Verbindung mit dem Grundgesetzartikel 25 („Die allgemeinen Regeln des Völkerrechts sind Bestandteil des Bundesrechts“). Das Seerechtsübereinkommen erlaubt den Unterzeichnerstaaten, also auch Deutschland, aktiv gegen Piraterie vorzugehen.
Ich habe die Bundesregierung gefragt, ob das Recht eines Kriegsschiffs, gegen ein Piratenschiff vorzugehen, eine solche allgemeine Regel sei. Die Bundesregierung hat mir diese Frage ausdrücklich bejaht. Trotzdem weigert sie sich, die Konsequenzen daraus zu ziehen und die Anweisung zum Handeln zu geben.
Weiter wird argumentiert, Pirateriebekämpfung sei Polizeiaufgabe und damit für die Bundeswehr verboten. Auch hier hat mir die Bundesregierung ausdrücklich bestätigt, dass die Bundeswehr sehr wohl im Ausland, etwa im Kosovo, Polizeiaufgaben übernimmt. Dafür werden die Soldaten ausdrücklich ausgebildet und ausgerüstet. Auch hier ist die Argumentation also mehr als löchrig.
Letztes Argument, das vor allem von der Union wie ein Mantra vor sich hergetragen wird: Man brauche eine Grundgesetzänderung für die Rechtssicherheit der Soldaten. Ich kann aber beim besten Willen nicht erkennen, warum Marineangehörige mehr Rechtssicherheit brauchen als Heeressoldaten.
Die Bundesregierung verbreitet die abwegige Ansicht, deutsche Schiffe seien nur zur Nothilfe berechtigt. Und jetzt wird es völlig absurd: nach Aussagen der Bundesregierung ist die Nothilfe beendet, wenn der akute Akt der Piraterie vorüber ist und die Piraten mit dem gekaperten Schiff und der Mannschaft als Geiseln abdampfen. Nach Ansicht der Bundesregierung ist eine entführte Besatzung, die von Piraten mit Waffengewalt bedroht wird, keinesfalls automatisch in Lebensgefahr! Denn, man höre und staune, das hängt unter anderem von der Glaubwürdigkeit der Bedrohung und der Zielsetzung der Geiselnehmer ab. Ich persönlich meine, wer ein Schiff kapert, hat seine Glaubwürdigkeit da schon hinreichend unter Beweis gestellt.
Das alles zeigt: in der Bundesregierung werden krampfhaft auch noch so widersinnige Argumente gesucht, um nur ja nicht handeln zu müssen. Das Ergebnis ist für Deutschland beschämend und für die Wahrung deutscher Interessen kontraproduktiv. Wir von der FDP setzen uns dafür ein, das sofort richtig zu stellen. Dafür bedarf es keiner Gesetzesänderung, sondern nur eines entsprechenden Befehls des Verteidigungsministers. Dafür müssen wir auf keine EU-Mission warten.
Ihr Rainer Stinner
(Mehr zu Außen- und Sicherheitspolitik gibt´s regelmäßig auch unter www.stinner-bloggt.de )

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Danke fuer die Klarstellung und deutlichen Worte.
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Herr Stinner, Sie sollten die Bundesregierung in ihrer Kumpanei mit den Piraten nicht stören: als Hochsee-Segler sage ich Ihnen, alles was beruflich und zum Spaß zur See fährt, wendet sich noch kräftiger als bisher von der CDU/CSU ab. Und nur so kriegen wir zur nächsten Wahl eine Veränderung her. Und um unser Ansehen in der Welt brauchen wir uns keine Sorgen zu machen, solange wir uns zu Fußabtretern von Schwerstkriminellen machen.
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Lieber Dr. Stinner,
mit Verlaub, ich war erschüttert als ich las, dass sie Piraterie und Kaperei in einem Atemzuge nennen. Etwas mehr Präzision würde bisweilen nicht schaden.
Ihr Art. 25-Argument ist übrigens auch nicht besonders gut. Haben Sie sich einmal klargemacht, was die Bundeswehr alles dürfte, wenn sie richtig lägen? Aber schon der Wortlaut der Norm gibt das nicht her, was sie als Rechtsfolge bräuchten. Art. 25 GG ist eine Transformationsnorm auf Recht unterhalb der Verfassungsebene, keine Zuständigkeits-, Aufgaben- und Befugnisnorm auf Verfassungsebene. Mit der Transformationsnorm des Art. 25 GG lässt sich nicht begründen – worauf es aber ankäme – dass innerstaatlich gerade die deutschen Streitkräfte zur Ausübung des Rechts zur Pirateriebekämpfung kraft Verfassung zuständig seien. Lesen Sie auch einmal Art. 87a Abs. 2 GG; hier ist der Wortlaut:
„Außer zur Verteidigung dürfen die Streitkräfte nur eingesetzt werden, soweit dieses Grundgesetz es ausdrücklich zulässt.“
Die Wahrnehmung der völkerrechtlichen Befugnisse Deutschlands auf Hoher See ist den Streitkräften (bisher) nicht in der Verfassung zugewiesen worden.
Die Bundeswehr darf nicht jede beliebige VN-Resolution umsetzen, sondern grds. nur solche, bei denen ihr Tun in ein System gegenseitiger kollektiver Sicherheit eingebunden ist. Daher kommt auch ein auf VN-Resolution 1816 (2008) gestützter Einsatz praktisch nur im EU- oder NATO-Rahmen in Betracht. Übrigens handelt diese VN-Resolution nicht von echter Pirateriebekämpfung, da sie nur das somalische Küstenmeer betrifft.
Ihr Hinweis auf die Heeressoldaten geht übrigens fehl. Zum einen sind Soldaten aller TSK’s in der Einsatzgebieten wie Kosovo, zum anderen haben jene in diesen NATO- oder EU-Einsätzen mit Art. 24 II GG i.V.m. der jeweiligen VN-Resolution i.V.m. Bundestagsmandat eine hinreichende Grundlage ihres Dienstes.
Und wenn Sie meinen, die Bundesmarine dürfe außerhalb von Systemen gegenseitiger kollektiver Sicherheit und nur aufgrund eines bloßen „Befehls des Verteidigungsministers“ zur Pirateriebekämpfung eingesetzt werden, so schlage ich Ihnen die Lektüre der einschlägigen Urteile des Bundesverfassungsgerichts vor, die schließlich auch und gerade Ihre Fraktion erwirkt hat.
Machen Sie einfach als FDP bei der notwendigen Verfassungsänderung mit, dann erübrigt sich ihr Blog.
MfG
Dr. Wagner
Schon interessant, dass neuerdings der Glaube das Handeln bestimmt und nicht Wissen.
“Ich glaube, die Bundeswehr darf nicht eingreifen, weil die Bundesregierung die internationalen Regeln, das Völkerrecht, auch unsere Verfassungssituation, völlig falsch interpretiert.”
gefunden
http://www.dradio.de/dlf/sendungen/interview_dlf/877967/