Delegationsreise nach Marokko, Tunesien und Algerien

Die Delegationsreise des Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hat mich in diesem April in die nordafrikanischen Länder Marokko, Tunesien und Algerien geführt. Teilgenommen haben an dieser interessanten Reise außerdem Bettina Herlitzius (Bündnis 90/Grüne), Volkmar Vogel (CDU), der die Leitung innehatte, Peter Götz (CDU), und Herbert Behrens (Die Linke).

Gruppenbild

Besonders spannend für mich, war zu erleben, wie sich der Norden Afrikas seit dem Arabischen Frühling Anfang 2011 entwickelt hat. Ob es gelungen ist eine Zivilgesellschaft aufblühen zu lassen und den Demokratieprozess weiter voranzutreiben, insbesondere in Tunesien, als Herzkammer der Protestbewegungen. Allen drei Ländern ist gemein, dass sie sich vielfachen Herausforderungen gegenübersehen, ihre Infrastruktur auszubauen und zu modernisieren um unter anderem die stetig steigende wirtschaftliche Divergenz zwischen den ländlichen Regionen und den urbanen Zentren zu verringern. Wichtige Projekte sind Energieeffizienz, Verkehrsinfrastruktur und die Errichtung einer umweltverträglichen und effizienten Wasser- und Abfallwirtschaft. Priorität hat aber der Wohnungsbau, um die teilweise prekären Verhältnisse in den Städten in den Griff zu bekommen. Im Zuge unserer Reise hatten wir die Gelegenheit, mit interessanten Menschen der Zivilgesellschaft, Mandatsträgern sowie Politikern zusammenzukommen und fruchtbare Gespräche zu führen.

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Sieg für die Vernunft – und die Koalition!

Claudia Bögel

Claudia Bögel

Gute Nachricht aus der Politik für das freie Unternehmertum: Die feste Frauenquote ist vom Tisch! Nach einer hitzigen Debatte im Bundestag haben sich die Politiker der schwarz-gelben Koalition eindeutig gegen die von SPD und Grünen gewünschten Einführung einer Frauenquote in Aufsichtsräten ausgesprochen. Ich bin froh, denn einmal mehr hat die Vernunft gesiegt, der heutige Tag ist deshalb ein Freudentag für die Koalition. Denn die Realität sieht anders aus als einige meiner Politikerkollegen in ihren Reden behaupten. Die deutschen Unternehmen beweisen zuverlässig jeden Tag, dass sie ganz prima ohne Reglementierung aus der Politik arbeiten können. Bei der Auswahl von qualifizierten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zählt allein die Leistung, nicht das Geschlecht. Deutsche Unternehmer wissen, worauf es ankommt und setzen auf Flexibilität und innovative Ideen.

Was wir brauchen, sind strukturelle Veränderungen wie zum Beispiel mobile Bürotätigkeiten, flexible Arbeitszeiten und zuverlässige Kinderbetreuungsmöglichkeiten – nur so können Frauen und Männer Familie und Beruf vereinbaren. Ich bin zutiefst davon überzeugt, dass Regulierung durch eine Quote kontraproduktiv ist, denn eine solche Quote greift in die Unternehmerfreiheit ein und bremst Innovation und Eigenverantwortlichkeit. Wo die Quote hinführen kann, zeigt ein unerfreuliches Beispiel aus Norwegen, wo eine Frau fünf Aufsichtsratsposten besetzt, weil der Nachwuchs fehlt. Wir leben leider in Zeiten des Fachkräftemangels und der Mittelstand, die Säule der deutschen Wirtschaft, ist darauf angewiesen, dass Kräfte und Ressourcen intelligent gebündelt werden- auch dies ist ein wichtiges Argument gegen die Frauenquote.

Ein wichtiger Vertreter der deutschen Wirtschaft hat sich ebenfalls vehement gegen die Frauenquote ausgesprochen. DIHK-Chef Eric Schweitzer sagt in einem Interview für “Spiegel Online”: “Ich halte die Quote für falsch. Klar brauchen wir dringend mehr Frauen in der Arbeitswelt, auch in Führungspositionen. Aber der dirigistische Weg über eine gesetzliche Quote kann nicht der richtige sein. Staatlicher Zwang wird der Vielfalt in den Unternehmen nicht gerecht.”

Der weltweit erste blaue Laser kommt aus Polen

Claudia Bögel

Claudia Bögel

Sind unsere Nachbarn zu bescheiden? Der polnische IT-Markt gehört zu den 20 größten Absatzmärkten der Welt, viele kluge Köpfe studieren an Universitäten im ganzen Land, die Zahlen sind beeindruckend. Polen ist in diesem Jahr Partnerland auf der CeBIT, die vom 5.-9. März in Hannover stattfindet. Ich freue mich, dass unser Nachbarland im Rahmen dieser Messe zeigen kann, welche beeindruckenden Erfolge es auf dem IT-Sektor vorweisen kann.

Im Rahmen der CeBIT-Auftaktveranstaltung in Berlin hatte ich Gelegenheit, mit vielen interessanten Unternehmern und IT-Persönlichkeiten zu sprechen, der Optimismus in der Rede von Ilona Antoniszyn-Klik, Staatssekretärin im Wirtschaftsministerium der Republik Polen, wirkte ansteckend. Junge polnische Informatiker belegen regelmäßig Spitzenplätze bei internationalen Wettbewerben wie dem Microsoft Imagine Cup oder der Akademischen Meisterschaft für Gruppenprogrammierung. Und die global agierenden Unternehmen haben das Potenzial Polens längst erkannt und Dependancen eröffnet. Polen gehört zu den Top 10 der weltweiten Business Process Outsourcing (BPO)-Standorte und ist in diesem Bereich führend in Europa. Die BPO-Stadt Krakau belegte im Rahmen einer Studie weltweit sogar den vierten Patz. Im internationalen Wettbewerb haben sich unsere Nachbarn als Anbieter “schlüsselfertiger”, individualisierter Business-Software etabliert und sind insbesondere in den Bereichen Business Analytics, Buchhaltung, Human Ressources und Lohnabrechnung sowie in der Banken- und Telekommunikationsbranche erfolgreich. Rund 1,53 Milliarden Euro erwirtschaften die rund 280 Unternehmen des polnischen BPO-Sektors jährlich, rund 69.000 Mitarbeiter finden hier einen Arbeitsplatz. In über 1100 Forschungsstätten arbeiten mehr als 100.000 Wissenschaftler, dazu gehören auch 157 von der EU geförderte “Centres of Excellence” und “Centres of Competence”. Zu den größten Erfolgen der polnischen Forschung im Bereich IKT gehört die Entwicklung des weltweit ersten blauen Lasers auf Basis von Galliumnitrid-Kristallen an der Universität Warschau. Ich freue mich auf die CeBIT und weiter Kontakte mit IT-Experten  aus Polen!

Die schwarz-gelbe Koalition misst der Internetbranche große Bedeutung zu, kürzlich war Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler (FDP) mit deutschen Internet-Startup-Unternehmern im Silicon Valley und kam begeistert zurück. Er besuchte mehrere Firmen und intensivierte dabei den transatlantischen Austausch, prüfte die Chancen der digitalen Revolution für hochinnovative junge Unternehmen aus Deutschland. Er sagte nach seiner Rückkehr: “Mein Ziel ist es, die digitale Wirtschaft als Schlüsselbranche für die gesamte Wirtschaft in Deutschland zu stärken und Innovationen voranzubringen. So können Arbeitsplätze gesichert werden und neu entstehen.” Diesem Optimismus schließe ich mich gerne an! Mehr Informationen zum Thema finden Sie übrigens hier.

Der neueste Einfall der EU: Warnhinweise auf Kaffeeprodukten

Erik Schweickert

Erik Schweickert

Die EU hat in der breiten Öffentlichkeit bereits das Ansehen einer monströsen Regulierungsmaschinerie.  Da wird die Krümmung der Banane und die Länge der Gurke reguliert und festgelegt, wann eine Maultasche eine Maultasche ist und nicht nur eine einfache Teigtasche mit Füllung.  Bei vielen EU-Verordnungen stellt sich die Frage nach Sinn oder Unsinn und es kommen regelmäßig neue hinzu.

Nun hat sich die EU in ihrer Regulierungswut also ein weiteres Opfer gesucht: Die Kaffeeprodukte.

Kaffee ist in Deutschland das meist konsumierte Getränk noch vor Bier. Im Schnitt hat jeder Deutsche 2009 4,86 kg Kaffee, also ca. zwei Tassen pro Tag verbraucht. Damit liegt Deutschland im internationalen Vergleich abgeschlagen hinter den größten Kaffeetrinker-Nationen. Der meiste Kaffee pro Kopf wird in Skandinavien getrunken. Mit  einem Verbrauch von 8,6 kg oder 3,6 Tassen pro Tag liegen die Finnen an der Spitze der Liste.

Zukünftig sollen nun nur noch Produkte mit einem Koffeingehalt von mindestens 75mg pro Portion damit werben dürfen, dass sie „die Aufmerksamkeit steigern“ und „die Konzentrationsfähigkeit verbessern“.  75mg Koffein entsprechen in etwa einer Tasse Filterkaffee. Gleichzeitig soll es zur Pflicht werden, auf allen Kaffeeprodukten davor zu warnen, einen Konsum von 300 mg Koffein am Tag nicht zu überschreiten.  Dies entspricht drei bis vier Tassen Filterkaffee oder zwei mittelgroßen Cappuccinos einer bekannten Kaffeehauskette.

Dabei belegen inzwischen zahlreiche wissenschaftliche Studien, dass bis zu fünf Tassen Kaffee am Tag sogar gesundheitsfördernde Eigenschaften besitzen. Aber das ist meines Erachtens nur am Rande interessant.

Entscheidend ist doch, dass die EU die Bürger einmal mehr bevormunden möchte.  Dabei kann man Verbrauchern durchaus so viel Eigenverantwortung zutrauen, dass sie nicht fünf Liter Kaffee am Tag trinken und sich dann über Herzprobleme wundern. Auch wird kaum einer von einem Kaffeebonbon oder einem koffeinhaltigen Energydrink wirklich Superheldenkräfte erwarten.  Unsere Bürger sind selbstverantwortliche Verbraucher, die sehr wohl selbst entscheiden können, ob und wie viel Kaffee bzw. Koffein sie am Tag konsumieren möchten ohne jedes Mal den mahnenden Zeigefinger der EU vor Augen geführt zu bekommen.

Ich möchte hiermit keinesfalls die Errungenschaften der EU übergehen. Wir verdanken es der EU und ihren Verordnungen, dass wir in Europa die sichersten Lebensmittel finden. Allerdings hilft eine Flut an Informationen und Warnungen auf den Produkten nicht weiter. Im Gegenteil, zu viel Information ist kontraproduktiv und kann von den Verbrauchern schlicht nicht mehr aufgenommen werden. Die Verbraucher sollen nicht gelenkt, sondern durch ausgewählte, einheitliche Angaben so informiert werden, dass sie eigenständig über ihren Konsum entscheiden können. Unsere Bürger sind mündige Bürger, die alleine entscheiden können, wie viel Koffein sie zu sich nehmen wollen.

Die ungeschönte Wahrheit

Volker Wissing

Volker Wissing

Der Beschluss des Deutschen Bundestages zum Armut- und Reichtumsbericht sieht vor, dass die Bundesregierung damit ein „differenziertes Bild über die soziale Lage in Deutschland“ geben soll. Weiter ist darin vorgesehen, dass der Bericht eine beschreibende Darstellung der Einkommens- und Vermögensverteilung sein soll. Die Federführung für die Erstellung des Berichts liegt zwar beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), weil es sich aber um einen Bericht der gesamten Bundesregierung handelt, ist eine Abstimmung der einzelnen Ressorts über die getroffenen Aussagen erforderlich.

Diese interne Abstimmung ist sogar sehr wichtig, weil das BMAS naturgemäß ein Eigeninteresse an bestimmten Aussagen des Armut- und Reichtumsberichtes hat. Das wurde schon unter dem ehemaligen SPD-Minister für Arbeit und Soziales, Olaf Scholz, deutlich. Dieser hatte den Bericht noch nicht einmal seinen Kabinettskollegen zur Verfügung gestellt,  als er bereits mit der Forderung nach einem Mindestlohn hervor preschte. Dem sozialdemokratischen Minister wurde seinerzeit vorgeworfen, den Bericht „geschönt zu haben“. Das Beispiel des SPD-Politikers zeigt deutlich, dass der Armuts- und Reichtumsbericht seitens des BMAS sehr frühzeitig als Instrument zur Fortsetzung der Sozialpolitik mit anderen Mitteln genutzt wurde. Der Bericht, dem ursprünglich laut Beschluss des Bundestages eine rein beschreibende Funktion des Ist-Zustandes zugedacht war, diente plötzlich dazu, eine dem BMAS opportune Sicht des Wunsch-Zustandes herbeizuschreiben. Der Armutsbericht hatte damit seine Neutralität oder Unschuld verloren und ist ausgerechnet von der SPD zum politischen Kampfmittel degradiert worden.  Um zu den politisch gewünschten Ergebnissen zu kommen, hat das damals SPD-geführte Ressort tief in die statistische Trickkiste gegriffen.

Nicht von ungefähr war es auch damals das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi), das sich gegen die ideologische Instrumentalisierung des Armuts- und Reichtumsberichts verwahrte und dem BMAS „Schwarzmalerei“ attestierte. Das BMWi hob hervor, dass die positiven Errungenschaften des Sozialstaats nicht gewürdigt würden und kritisierte eine „verzerrte öffentliche Diskussion”, die vielen Menschen das Gefühl gebe, “Deutschland würde verarmen”.

Es ist weder neu noch überraschend, dass auch die aktuelle Auflage des Armuts- und Reichtumsberichts seitens des BMAS mit dem Veröffentlichen einer einseitigen, nicht  im Kabinett abgestimmten Version des Berichts begann. Das war schon unter Olaf Scholz Praxis des Hauses und hat sich unter Frau von der Leyen nicht verändert. Der Grund ist ebenso einfach, wie wenig überraschend. Für das BMAS geht es um sehr viel, nämlich um sage und schreibe 131 Mrd. Euro bzw. 37% des Gesamthaushaltes. Aber nicht nur das Ministerium, auch die beteiligten Verbände und Organisationen haben ein enormes wirtschaftliches Interesse an bestimmten Kernaussagen des Berichtes. Je schlechter es den Menschen in Deutschland geht, desto besser geht es denen, die sich um den Sozialstaat kümmern. Das BMAS muss sich nicht um seinen Etatansatz und die Sozialorganisationen nicht um Aufträge sorgen. Es stellt sich daher schon die Frage, ob diejenigen, welche Armut in Deutschland beschreiben und, was noch wichtiger ist, sie bekämpfen sollen, nur ein Interesse daran haben, dies auch zu tun. Ohne Armut ginge es vielen Menschen besser, aber mit Sicherheit nicht dem BMAS und auch nicht den zahlreichen Sozialverbänden, die direkt oder indirekt am Tropf des Sozialstaates hängen.

Dabei stellt der Armuts- und Reichtumsbericht weniger der Finanz- als vielmehr der Sozialpolitik ein schlechtes Zeugnis auf. Obwohl wir jedes Jahr rund 40% unseres Gesamthaushaltes in diesen Bereich investieren, scheinen in der Armutsbekämpfung echte Fortschritte auszubleiben. Der Bericht ist daher weniger geeignet, mehr Umverteilung oder gar eine Vermögensteuer zu legitimieren, vielmehr müssen wir uns dringend mit der Sozialpolitik beschäftigen. Wenn es dem Sozialministerium nach eigenen Aussagen mit 130 Mrd. Euro nicht gelingt, Armut in der Gesellschaft wirksam zu bekämpfen, wird es ihm mit den gleichen Konzepten wohl auch nicht gelingen, wenn wir 140 Mrd. Euro in die Hand nehmen. Und diese 10 Mrd. Euro zusätzlich stünden auch nur dann zur Verfügung, wenn betriebliche Vermögen vollständig besteuert und das Aufkommen direkt in den Etat des BMAS überführt würden. Die eigentliche Frage lautet daher nicht, wie können wir mehr Geld für die Sozialpolitik beschaffen, die entscheidende Frage ist vielmehr, warum gelingt es uns mit 130 Mrd. nicht, wirksam Armut zu bekämpfen.

Die logische Konsequenz ist keine Umverteilungs- sondern eine Sozialstaatsdebatte. Mit dem Armuts- und Reichtumsbericht hat sich das Bundesministerium für Arbeit und Soziales selbst ein Armutszeugnis ausgestellt. Wir müssen uns dringend fragen, ob die Milliarden, die wir in der Sozialpolitik ausgeben, wirklich diejenigen in der Gesellschaft erreichen, die der Hilfe bedürfen. Laut BMAS ist das nicht der Fall. Leider bleibt das Haus aber Vorschläge für eine sinnvolle Neuordnung der sozialen Sicherungssysteme schuldig. Die schlichte Forderung nach mehr Geld mag zwar dem Ministerium opportun erscheinen, sie geht aber an den Ursachen der Armut mit Sicherheit vorbei.

Weil es sich bei dem Armuts- und Reichtumsbericht um einen Bericht der Bundesregierung handelt, ist dieser auch keine Alleinpublikation des BMAS. Der Beschluss des Deutschen Bundestages spricht sogar ausdrücklich von einem regierungsoffiziellen Bericht, von einer isolierten Einschätzung des BMAS ist nicht die Rede. Dass andere Ressorts sich mit ihrer Sichtweise einbringen, ist kein Skandal, sondern ausdrücklich so vorgesehen. Schließlich fordert der Beschluss des Bundestages, dass der Bericht „der Komplexität und Vielschichtigkeit von Armut und Reichtum Rechnung tragen muss“. Niemand wird ernsthaft bezweifeln, dass Armut nicht nur ein sozialpolitisches, sondern mindestens ebenso sehr ein wirtschaftspolitisches Problem ist. Es steht daher außer Frage, dass die Einbeziehung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie sinnvoll ist.

Der Bundeswirtschaftsminister hat die Arbeit des Sozialministeriums positiver bewertet als Ursula von der Leyen. In der öffentlichen Berichterstattung war daraufhin schnell von „Schönfärberei“ die Rede. Von Schönfärberei könnte man aber nur sprechen, wenn inhaltlich zutreffende Passagen durch inhaltlich unzutreffende ersetzt worden wären. Dazu ist es aber notwendig, sich inhaltlich mit den Thesen auseinanderzusetzen und zu versuchen, diese zu bestätigen oder zu widerlegen. Erst dann ist überhaupt ein Urteil darüber möglich, ob die vorgenommenen Änderungen nicht vielleicht sogar sachlich gerechtfertigt waren. Vielleicht lag ja nicht das BMWi, sondern das BMAS mit der Kritik an der eigenen Arbeit zunächst daneben und hat deshalb im weiteren Verlauf der Ressortabstimmung die vorgeschlagenen Änderungen übernommen.

In Anbetracht der enormen finanziellen Interessen, die für das federführende Ressort auf dem Spiel stehen, überrascht die Blauäugigkeit vieler Medien, die unisono davon ausgehen, dass die erste Fassung die richtige war. Das wiederum scheint aber nicht einmal das BMAS so zu sehen, schließlich wurden die Änderungen nicht nur von dem FDP-geführten Wirtschaftsministerium vorgeschlagen, sondern vom CDU-geführten Sozialministerium letztlich übernommen. Dass Frau von der Leyen, wenn sie von ihrem Bericht überzeugt gewesen wäre, eine inhaltliche Auseinandersetzung mit der FDP gescheut hätte, glaubt wohl niemand. Zumindest hat sie sowohl bei den Mindestlöhnen, als auch bei der sogenannten Lebensrente nicht erkennen lassen, dass sie gewillt ist, der FDP das Leben unnötig leicht zu machen. Wenn sie also bereit war, die vom Wirtschaftsministerium vorgeschlagenen Änderungen aufzunehmen, dann doch wohl nur, weil sie diese für gerechtfertigt hielt.

Offensichtlich hat sie zu den Aussagen ihres Hauses ein weitaus differenzierteres Verhältnis als die öffentliche Debatte es vermuten lässt. Ein kritischer inhaltlicher Diskurs über den Sinn oder Unsinn der betreffenden Passagen steht jedenfalls nach wie vor aus. Dort, wo sich die Medien kritisch mit der Armutsstatistik beschäftigen, kommen sie zu dem überraschenden Ergebnis, dass die Statistik manchmal nur sehr bedingt die tatsächliche Armut in der Gesellschaft beschreibt.

Die FDP hat überhaupt kein Interesse daran, Passagen des Berichtes zu ändern, schließlich steht der Grundtenor fest. Trotz Rekordaufwendungen ist der Sozialstaat bei der Bekämpfung von Armut alles andere als erfolgreich. Der Bericht bezieht sich auf den Zeitraum von 2007 bis 2011. Damit ist er vollkommen ungeeignet, die Regierungsarbeit der FDP zu beschreiben. Vielmehr schildert er die Folge der rot-grünen und schwarz-roten Regierungsarbeit. Wenn deren Politik die Armut verstärkt und das Auseinanderdriften der Gesellschaft beschleunigt haben sollte, bestätigt das die Politik der FDP und widerlegt sie nicht. Vor allem aber ist es geradezu skurril, aus dem Befund des Jahres 2007 die Forderung nach höheren Steuern abzuleiten.  Schließlich haben Union und SPD im Jahr 2006 die größte Steuererhöhung seit 1949 beschlossen. Und es ist auch wenig überzeugend, nachdem im Jahr 2005 Union und SPD die Reichensteuer beschlossen haben, nun schon wieder Steuererhöhungen und noch mehr Umverteilung zu fordern. Ohne die Weisheit der Autoren des Armuts- und Reichtumsberichtes infrage stellen zu wollen, aber wenn man kaum 2 Jahre nach der größten Steuererhöhung der Nachkriegsgeschichte nun schon wieder große Finanzierungslücken ausmacht, unterstützt das eher die liberale These, dass der Sozialstaat weniger ein Einnahmen-, als ein Ausgabenproblem hat. Selbst wer glaubt, dass mehr Steuern zu mehr Gerechtigkeit führen, müsste doch erwarten, dass der größten Steuererhöhung auch der größte Armutsrückgang hätte folgen müssen. Dem Armutsbericht zufolge ist aber gerade das nicht der Fall. Wenn die FDP sich gegen die Aufnahme der Forderung nach höheren Steuern wendet, gibt es dafür gute Gründe. Sie hat dafür weitaus bessere Argumente als diejenigen, die direkt im Anschluss an die größte Steuererhöhung in der Geschichte des Landes gleich die nächste fordern. Wenn der Steuererhöhungsrausch der „Großen“ Koalition im Umfang von rund 80 Mrd. Euro an der Situation der Ärmsten in der Gesellschaft nichts ändert bzw. diese über die höhere Mehrwertsteuerbelastung noch zusätzlich belastet werden, ist es schon eine bemerkenswerte intellektuelle Leistung, aus dem Befund die Forderung nach zusätzlichen Steuern abzuleiten. Dass die FDP hier kritisch ist und das BMWi Einwände äußert, ist keine Manipulation sondern ein Aufbäumen des gesunden Menschenverstandes. Wer an der falschen Stelle bohrt, kommt nämlich nicht ans Ziel, indem er immer tiefer eindringt.

Wenn nahezu 40% der gesamten Haushaltsmittel, oder mehr als 130 Mrd. Euro, jedes Jahr in den Bereich „Arbeit und Soziales“ fließen, ist dieser Sachverhalt wenig geeignet, die These eines chronisch unterfinanzierten Sozialstaats zu untermauern. Wenn der Armuts- und Reichtumsbericht nun schon seit Jahren die Schwächen in der Armutsbekämpfung in Deutschland aufzeigt, müssen diese endlich thematisiert und angegangen werden, und zwar an ihren Wurzeln. Die Schwäche der Armutsbekämpfung liegt in Deutschland mit Sicherheit nicht in einer zu geringen Besteuerung der Bürgerinnen und Bürger, sondern eher in einem wenig zielgerichteten Ausgeben der staatlichen Mittel. Das ist die eigentliche Kernaussage des Berichts; da gibt es aus Sicht der FDP nichts schönzureden. Wo aber bleiben die kritischen Stimmen, die eine Debatte über die Effizienz des Sozialstaates einfordern? Die Betroffenen haben mehr Ernsthaftigkeit verdient als die seichte  Pflege längst überholter Klischees. Wer helfen will, muss Reformen fordern und darf sich nicht damit begnügen, ineffiziente Strukturen mit noch mehr Geld zu zementieren.

Fünf gute Gründe, warum Deutschland dem Steuerabkommen mit der Schweiz zustimmen sollte:

Birgit Reinemund

Birgit Reinemund

Am 21. September 2011 haben Bundesfinanzminister Schäuble und seine Schweizer Amtskollegin Eveline Widmer-Schlumpf das deutsch-schweizerische Steuerabkommen unterzeichnet. Am 5. April 2012 folgte die Unterzeichnung eines Ergänzungsprotokolls, in dem das Steuerabkommen weiter verbessert wurde. Die Schweiz kam Deutschland hier noch einmal entgegen. Am 29. Juni 2012 beriet der Deutsche Bundestag das Abkommen in erster Lesung. Der Abschluss im Parlament ist für Ende Oktober geplant.

Bereits vor den Beratungen im Bundestag erklärte die SPD-Generalsekretärin das Abkommen für „tot“ und auch der erneute Ankauf einer Steuer-Daten-CD durch das Land Nordrhein-Westfalen heizte das Thema weiter an. Um die Diskussion zu versachlichen, möchte ich Ihnen einige Fakten und Argumente an die Hand geben:

Was beinhaltet dieses Abkommen konkret?

Im Wesentlichen regelt das deutsch-schweizerische Steuerabkommen zwei Bereiche:

  1. eine Abgeltungssteuer auf künftige Kapitalerträge von deutschen Bürgern in der Schweiz
  2. die Nachbesteuerung von Vermögen auf Schweizer Konten deutscher Staatsbürger, auf die bisher noch keine Steuern entrichtet wurden.

Bei der Nachbesteuerung gibt es mit Inkrafttreten des Abkommens für Deutsche mit Schweizer Bankkonten nur noch drei Möglichkeiten:

  • eine pauschale, anonyme Nachbesteuerung in Höhe von 21 bis 41 Prozent, abhängig u.a. von der Höhe des jeweiligen Kapitalvermögens. Die Nachbesteuerung wird in der Schweiz durchgeführt. Die Schweizer Banken haben sich verpflichtet, mit Inkrafttreten des Abkommens dem deutschen Fiskus als Vorauszahlung auf diese pauschale Nachversteuerung 2 Mrd. Schweizer Franken, umgerechnet etwa 1,6 Mrd. Euro, zu überweisen. Übrigens: Es wird auch Kapital pauschal nachversteuert, das bereits länger als 10 Jahre in der Schweiz liegt. Für dieses Kapital sind Steueransprüche bereits verjährt, so dass eine Strafverfolgung nicht mehr möglich ist.
  • eine individuelle Nachbesteuerung, bei der die erforderlichen Daten von den Schweizer Banken an die deutschen Finanzbehörden übersandt werden –  sprich: eine Selbstanzeige. Während der Expertenanhörung im Bundestags-Finanzausschuss wurde deutlich, dass in ca. 90 Prozent aller Fälle eine solche Selbstanzeige günstiger ist als die pauschale Nachversteuerung.
  • Wer weder eine individuelle noch eine pauschale Nachbesteuerung will, muss sein Konto in der Schweiz schließen.

Für die Zukunft regelt das Abkommen, dass Kapitalerträge in der Schweiz mit einer Abgeltungssteuer belegt werden, die ebenso hoch ist wie die deutsche, also 26,375 Prozent beträgt. Da die Besteuerung in der Schweiz und in Deutschland zukünftig die gleiche ist, wird Kapitalflucht in die Schweiz dadurch erheblich unattraktiver. Auf nach dem Inkrafttreten des Abkommens anfallende Erbschaften wird eine Steuer von 50 Prozent erhoben.

5 gute Gründe für das Abkommen

Bei aller – oft sehr emotionalen – Kritik am Steuerabkommen Deutschland-Schweiz, überzeugen die Argumente dafür:

  1. Das Abkommen stellt sicher, dass es keine unversteuerten Kapitalanlagen deutscher Steuerpflichtiger auf Schweizer Depots und Konten mehr geben wird. Das Thema „Steueroase“, das das deutsch-schweizerische Verhältnis seit Jahrzehnten belastet, wäre damit endlich vom Tisch.
  2. Es sichert Steuereinnahmen für den deutschen Staat. Unmittelbar nach Inkrafttreten des Abkommens überweisen die Schweizer Banken eine Abschlagszahlung von 2 Mrd. Schweizer Franken. Insgesamt rechnet die Bundesregierung mit Einnahmen von 10 Mrd. Euro oder mehr allein aus der Nachversteuerung. Hinzu kommen jährliche Einnahmen aus der künftig erhobenen Abgeltungssteuer, geschätzte 1,5 Mrd. Euro pro Jahr. Dieses Geld brauchen wir dringend für notwendige Zukunftsinvestitionen in Bildung und Infrastruktur oder für den Schuldenabbau. Gerade die Länder erhalten einen überproportionalen Anteil an diesen Zusatzeinnahmen.
  3. Steuerforderungen verjähren nach 10 Jahren, d.h. mit jedem Jahr, in dem wir nicht zu einer Einigung mit der Schweiz kommen, verliert der Staat Steueransprüche in Milliardenhöhe. Diese können nie wieder eingefordert werden. Aus diesem Grund sollten wir dafür sorgen, dass das Steuerabkommen wie geplant zum 1. Januar 2013 in Kraft treten kann.
  4. Die moralisch und juristisch fragwürdige Praxis des Ankaufs von Steuerdaten-CDs hätte sich erledigt. Steuerhinterziehung und -betrug ist kriminell und muss ohne Zweifel konsequent verfolgt werden. Aber beim Ankauf von Steuer-CDs handelt es sich um Hehlerei mit illegal beschafften Daten. Hier wird bewusst ein Anreiz zum Datenklau gesetzt. Ein Rechtsstaat kann es sich nicht leisten, das zum gängigen Geschäftsmodell für den deutschen Fiskus zu erheben, wie es beispielsweise der nordrhein-westfälische Finanzminister tut.  Zudem setzt er damit noch seine Steuerfahnder dem Verdacht der Beihilfe zur Wirtschaftsspionage aus.
  5. Alternative zum jetzt vorliegenden Abkommen ist nicht ein für Deutschland vorteilhafteres Abkommen, sondern gar kein Abkommen, also der höchst unbefriedigende Status quo. Das hat die Schweizer Regierung mehrfach so verkündet, zuletzt in der Anhörung des deutschen Bundestags. Wir müssen uns klarmachen:  Kein Abkommen bedeutet weiterhin Rechtsunsicherheit. Kein Abkommen bedeutet Verzicht auf Steuereinnahmen für Bund, Länder und Kommunen in Milliardenhöhe. Kein Abkommen bedeutet fortlaufende Verjährung von Steueransprüchen, die in Folge nie mehr eingefordert werden können.

Zum Schluss, möchte ich noch auf die häufig gehörte, aber falsche Behauptung eingehen, die USA hätten mit der Schweiz einen automatischen Informationsaustausch  vereinbart und damit ein besseres Abkommen verhandelt als Deutschland:

  • Die amerikanischen Steuerbehörden haben lediglich mit fünf Schweizer Banken ein Abkommen geschlossen, in dem diese Banken sich verpflichten, den USA Vermögen amerikanischer Staatsbürger auf ihren Konten zu melden. Es handelt sich dabei nicht um einen völkerrechtlichen Vertrag wie ihn Deutschland mit der Schweiz geschlossen hat. Die Regelungen zum Informationsaustausch zwischen Deutschland und der Schweiz gelten flächendeckend, nicht nur für wenige Banken. Sie gehen damit deutlich über die Vereinbarungen der Schweiz mit den USA hinaus.
  • Es gibt mit den USA keinerlei rückwirkende Regelung zur Nachversteuerung von Schwarzgeld.
  • Erbschaftsfälle werden vom amerikanisch-schweizerischen Abkommen ebenfalls nicht erfasst.

Wir haben mit diesem Abkommen die Chance, Verlagerung von Kapital in die Schweiz unattraktiver zu machen, Steuerhinterziehung und –betrug besser zu bekämpfen, Rechtssicherheit zu erhöhen und zusätzliche, Deutschland zustehende Steuergelder auch einzunehmen. Wir sollten diese Chance nutzen.

Birgit Reinemund

Freigabe von Radarwarnern für Navis und Handys prüfen

Oliver Luksic

Oliver Luksic

Seit einiger Zeit schon erfreuen sich mobile und vor allem immer kostengünstigere Navigationsgeräte großer Beliebtheit bei Autofahrern. Auf den neuen Smartphones gehören Navigationsprogramme mit Radarwarnern mittlerweile zum technischen Standard. Bisher sind aber Geräte, die dazu dienen, den Autofahrer vor Verkehrsüberwachungsmaßnahmen zu warnen, nach der Straßenverkehrsordnung verboten. Das Verbot solle dazu dienen, dass sich Verkehrsteilnehmer nicht mithilfe technischer Unterstützung den Überwachungen entziehen und damit die vorbeugende Wirkung aushebeln. Stattdessen muss in jeder Situation damit gerechnet werden, dass derjenige, der rast, auch erwischt wird.

Die verbotene Benutzung von Navigationsprogrammen mit Radarwarnern ist aber oft schon Praxis und wird auch selten geahndet. Wir wollen erlauben, was technisch möglich und sinnvoll ist, damit die Fahrer auch wirklich angepasst fahren, dann übrigens auch über eine längere Strecke. Es geht um die Frage, ob der  der Staat will, dass Autofahrer langsam fahren oder dass sie geblitzt werden. Mit mobilen Geräten kann und soll an Gefahrenpunkten auch weiterhin ohne Warnung geblitzt werden, das Verbot der Warnung vor starren Kästen ist jedoch nicht mehr zeitgemäß.

Dabei muss genau beleuchtet werden, inwieweit die Verkehrssicherheit durch den Einsatz von Radarwarnern gefährdet ist. Es geht auf keinen Fall darum, „Verkehrsrowdies“ nicht mehr zu verfolgen. Deswegen diskutieren wir auch nur die Freigabe von Radarwarnern für festinstallierte Blitzanlagen. Vor nicht-stationären Geschwindigkeitsmessungen soll auch in Zukunft nicht gewarnt werden, sodass die Raser auch weiterhin das Gefühl behalten, sie könnten sich einer Verkehrskontrolle nicht entziehen.

Oliver Luksic